Dort erhalten sie objektive Gutachten auf der Grundlage ärztlichen Sachverstandes, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen. Seit über vier Jahrzehnten ist der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz eine verlässliche Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.
Im vergangenen Jahr sind für Rheinland-Pfalz bei 313 Anträgen 144 Sachentscheidungen getroffen worden. Bei 43 dieser Fälle ist ein Behandlungsfehler festgestellt worden. „Fehler in der Medizin sind nie ganz vermeidbar. Entscheidend ist der offene und systematische Umgang mit ihnen“, sagt Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer. Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer nehme deshalb jeden eingehenden Antrag von Patientinnen und Patienten sehr ernst. Nur wenn man offen darüber spreche, könnten Schwachstellen aufgedeckt und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufgebaut werden.
Die meisten Anträge betrafen die Unfallchirurgie (59), Allgemeinchirurgie (10) sowie die Frauenheilkunde (8) und die Kardiologie (8).
In etwa der Hälfte der Verfahren wird keine Sachentscheidung getroffen. Das liegt unter anderem daran, dass zum Beispiel die Antragsteller nicht in Rheinland- Pfalz behandelt wurden, der Vorfall länger als fünf Jahre zurückliegt, ein Verfahren schon bei Gericht anhängig ist oder von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Lehnen die ärztlichen Haftpflichtversicherungen oder die beschuldigten Kliniken oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab, erfolgt ebenso keine Entscheidung in der Sache.
Die Zahl der Anträge variiert von Jahr zu Jahr: 2025 haben sich 313 Patientinnen und Patienten an die Schlichtungsstelle gewandt. Im Jahr davor waren es 310. Die Zahl der bestätigten Gutachten ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen: 2025 sind 43 Behandlungsfehler festgestellt worden, 2024 waren es 35 (2023 waren es 36).
Der Schlichtungsausschuss in Mainz, der zusätzlich auch für das Saarland zuständig ist, arbeitet in der Besetzung mit einer Juristin oder einem Juristen, zwei Ärztinnen oder Ärzten und zwei Patientenvertreterinnen oder Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei, betont Gerhard Meiborg, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses.
Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar unter:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Gemeinsamer Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland
Mittlere Bleiche 40
55116 Mainz
Telefon: 06131 28822/-70/ -72/ -75, Fax: 06131 28822-77
