Das zentrale Instrument sind die Leistungsgruppen. Sie wurden auf Bundesebene nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens übernommen. Dort wurden sie über Jahre als Planungsinstrument entwickelt. Im Bund wurde daran allerdings zusätzlich ein Finanzierungsinstrument geknüpft. Gerade die Vorhaltefinanzierung ist noch nicht ausgereift. Auch der Transformationsfonds mit 50 Milliarden Euro über zehn Jahre muss zielgerichtet eingesetzt werden.
Wir haben uns in Rheinland-Pfalz gefragt: Wie können wir diese Reform so umsetzen, dass sie dem tatsächlichen Versorgungsbedarf entspricht? Das kann nicht am Schreibtisch geschehen. Deshalb haben wir ein Expertengremium eingerichtet und alle relevanten Beteiligten frühzeitig einbezogen: Ärztekammer, Rettungsdienst, Gewerkschaft, Krankenhausgesellschaft, Medizinischer Dienst und Kassenärztliche Vereinigung. Denn die Zuweisung oder der Entzug einer Leistungsgruppe kann für einen Standort weitreichende Konsequenzen haben – bis hin zur Schließung einer Fachabteilung. Dahinter stehen nicht nur Arbeitsplätze, sondern Menschen und ihre Familien.
Wir haben die Bedenken ernst genommen, zugehört und dauerhaft diskutiert. Mit jedem Krankenhausträger wurden Trägergespräche geführt, teilweise mehrfach. In Regionen mit mehreren Häusern haben wir die Einrichtungen gemeinsam an einen Tisch geholt. Erfreulich ist, dass vielerorts bereits erkannt wurde: Der Wettbewerb um Leistungen funktioniert angesichts begrenzter personeller Ressourcen nicht. Versorgung muss gemeinsam organisiert werden.
Für die Planung haben wir verschiedene Kriterien berücksichtigt: die gesetzlich vorgegebenen Struktur-, Qualitäts- und Personalanforderungen, aber auch Erreichbarkeit, Demografie, Morbidität, tatsächlichen regionalen Versorgungsbedarf und Patientenströme. Für jede der 61 somatischen Leistungsgruppen wurde geprüft, welche Versorgung an welchem Standort sinnvoll ist. Bei der allgemeinen Inneren Medizin etwa streben wir eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten an. Dabei geht es nicht darum, 100 Prozent der Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit zu versorgen. Eine Versorgung von 90 Prozent gilt als sinnvoller Zielwert, weil zusätzliche Versorgung an anderer Stelle Ressourcen entziehen kann.
Krankenhausplanung ist dabei nicht statisch. Patientenströme, Nachfrage, Kapazitäten und Personal verändern sich. Deshalb müssen Versorgungsbedarf und Strukturen regelmäßig überprüft und die Planung angepasst werden. Die nun vorgesehene Leistungsgruppenverteilung ist keine Garantie für die nächsten zehn Jahre.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die sektorenübergreifende Versorgung. Spezialisierung und Wohnortnähe dürfen kein Widerspruch sein. Rheinland-Pfalz setzt deshalb auf sogenannte Regiokliniken. Sie sind keine MVZ mit Betten, sondern haben eine eigene Finanzierungsstruktur. Sie können unterschiedliche Versorgungsformen miteinander verbinden und gerade für kleinere regionale Standorte eine Zukunftsperspektive bieten. Eine klassische Notaufnahme oder hochspezialisierte Leistungen gehören dort nicht zwingend dazu. Vielmehr können Regiokliniken die wohnortnahe Versorgung sicherstellen und zugleich größere Häuser entlasten.
Mein Fazit: Veränderung gelingt nur gemeinsam. Die Krankenhausreform verändert Strukturen und soll Qualität sichern. Die Leistungsgruppen sind bundesgesetzlich vorgegeben und können nicht einfach umgangen werden. Wir wollen die Reform deshalb zügig, aber mit Augenmaß umsetzen.
Konzentration braucht klare Kriterien. Wir haben genau geprüft, welche Leistungen bisher erbracht wurden, welche Strukturen vorhanden sind und wie die Versorgung in der Region aussieht. Spezialisierung und Wohnortnähe sind kein Widerspruch und dürfen es auch künftig nicht sein.
Nordrhein-Westfalen ist dabei keine Blaupause für Rheinland-Pfalz. Wir können aber aus den dort gemachten Erfahrungen lernen. Unser Anspruch ist, die Einrichtungen frühzeitig einzubinden und ihnen Orientierung zu geben, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden."
