Was ändert sich beim Mutterschutz im nächsten Jahr?

Symposium Mutterschutz
28.November 2017
mhe. Zum Jahreswechsel gibt es einige Neuregelungen beim gesetzlichen Mutterschutz. Die derzeitigen Regelungen stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Einige Neuregelungen traten bereits in diesem Jahr in Kraft, die meisten Änderungen gelten jedoch erst ab dem kommenden Jahr. Welche Änderungen 2018 in Kraft treten und was weiterhin gilt, präsentieren wir Ihnen in einem eintägigen, kostenlosen Symposion am 9. Dezember 2017 in Köln ebenso wie Erfahrungsberichte aus der Berufspraxis. Eine Veranstaltung des Marburger Bundes NRW/RLP und des Deutschen Ärztinnenbundes. Anmeldung erbeten unter info@marburger-bund.net

Für Ärztinnen ergeben sich zum Teil grundlegende Umgestaltungen der bestehenden Rechtslage, neue Tatbestandsmerkmale und Rechte werden eingeführt. Gerade hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Weiterbildung und Schwangerschafts- und Erziehungszeiten ergeben sich veränderte Perspektiven.

Ein Fokus der Neuregelungen liegt auf der Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf schwangere Frauen, die sich in Studium befinden. Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Studentinnen.

Arbeitgeber sollen ferner ihre Mitarbeiter besser über die Risiken am Arbeitsplatz aufklären müssen. Um den Arbeitsschutz zu verbessern, soll jeder Arbeitsplatz daraufhin überprüft werden, ob hier besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen.

Neu ist auch, dass die Regelungen zur Mehr-und Nachtarbeit branchenunabhängig gefasst werden sollen, dass Frauen mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen und dass Betriebe durch einen neuen Ausschuss für Mutterschutz bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes beraten werden.

Eine Veranstaltung des Marburger Bundes NRW-RLP in Kooperation mit dem Deutschen Ärztinnenbund

10:00 Uhr - Begrüßung
Dr. med. Christiane Groß und Dr. med. Hans-Albert Gehle

10:15 Uhr - Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick
RA Rolf Lübke

11:00 Uhr - Arbeitsrechtliche Optionen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), Elternzeit
RA'in Stephanie Gehrke

11:45 Uhr - Konsequenzen eines ausgeprägten Schutzgedankens auf die tägliche Arbeit
Dr. med. Anne Bunte

12:00 Uhr – Mittagsimbiss

12:30 Uhr - Beruflicher Alltag von Ärztinnen in der Weiterbildung
Dr. med. Anika Biel und Dr. med. Inna Agula-Fleischer

13:45 Uhr - Beschäftigung von Ärztinnen aus der Warte einer Gynäkologin
Dr. med. Gundula Enderer

14:30 Uhr - Zusammenfassung, Verschiedenes

Anmeldung: info@marburger-bund.net