• Wenn Sanierungen vom Land nur anteilig finanziert werden

    Krankenhausinvestitionen Rheinland-Pfalz
    02.Februar 2018
    Mainz
    mhe. Die Refinanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern ist seit 1972 durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz klar geregelt. Seither ist die Finanzierung der Klinikinvestitionen Aufgabe der öffentlichen Hand. Krankenkassen müssen derweil die Betriebskosten erstatten. Diese rechtliche Grundlage für die Finanzierung und Planung von Krankenhäusern wurde bis heute nicht verändert. Wie die duale Finanzierung der Kliniken tatsächlich im Einzelfall aussieht, das zeigt sich am Beispiel eines kleinen rheinland-pfälzischen Krankenhauses.

    Die Landesregierung in Mainz fördert im Vinzentius-Krankenhaus in Landau die Erweiterung und Modernisierung der OP-Abteilung und Intensivstation mit 19,38 Millionen Euro. Diese Baumaßnahme umfasst die Modernisierung der OP-Abteilung mit sechs Sälen, die Erweiterung des Aufwachraums, die Erweiterung und Modernisierung der Intensivstation sowie neue Räumlichkeiten für den Arztdienst der Anästhesie.

    Da bei laufendem Betrieb umgebaut werden wird, soll die Maßnahme in mehrere Bauphasen gegliedert werden. Umfassend wird vor allem der Umbau der Intensivstation sein, die mit derzeit neun Betten zu klein ist. Im Zuge der Erweiterung wird sie mit einer auf einem anderen Stockwerk vorhandenen Wachstation zusammengelegt und nachfolgend über 16 Betten verfügen.

    Eigentlich ist die gesamte Investition in dem Vinzentius-Krankenhaus von der Landesregierung zu tragen. Tatsächlich muss sich das Vinzentius-Krankenhaus aber mit einem Eigenanteil von 2,2 Millionen Euro an den umfangreichen Baumaßnahmen beteiligen - trauriger Alltag in der Krankenhausfinanzierung, der in der Gesundheitspolitik jedoch keinerlei Folgen haben wird, sondern vielmehr den Regelfall darstellt.

    Wie selbstverständlich Landesregierungen die unzureichende Erfüllung ihrer Investitionspflicht sehen, zeigt etwa die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Ungeachtet der seit 1972 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur vollen Finanzierung der Investitionen in Klinikjen verkündet sie rühmend: „Das Land ist durch die Krankenhausplanung und -finanzierung ein verlässlicher Partner der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser und unterstützt die Modernisierung des Vinzentius-Krankenhauses tatkräftig.“ Das Vinzentius sei mit seinem breiten Leistungsspektrum eine wichtige Säule der qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Region.

    Da bundesweit alle Landesregierungen seit Jahrzehnten ihre Investitionsverpflichtung nicht ausreichend erfüllen, sind Kliniken wie in Landau gezwungen, Gelder aus dem laufenden Versorgungsbetrieb Zweck zu entfremden. Auch das ist kein Einzelfall: In der Summe beziffert die rheinland-pfälzische Krankenhausgesellschaft die Investitionslücke der Landesregierung übrigens auf jährlich immerhin 180 Millionen Euro.