• Wieviel Spielraum bleibt den Ländern?

    Kommentar des MB-Landesvorsitzenden Dr. med. Hans-Albert Gehle zur Reform der Notfallversorgung
    23.Januar 2020
    Das Jahr 2020 begann in der Gesundheitspolitik mit einem unerwarteten Paukenschlag. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte den Referentenentwurf zur ambulanten Notfallversorgung. Dieses Papier besitzt immense Sprengkraft. Selten habe ich einen Gesetzentwurf gelesen, der Kliniken in NRW und RLP so deutlich zusätzliche Belastungen aufbürdet und ihre Existenz gefährden kann. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet den Referentenentwurf in einer ersten Stellungnahme am 9. Januar als einen „Affront“ gegen die Krankenhäuser. Sie erinnert ebenfalls daran, dass die KVen alleine die ambulante Notfallversicherung seit Jahren nicht mehr sicherstellen kann. Wir selber wissen nur zu gut, auch die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern können die Notfallversorgung nicht alleine bewältigen. Die Notfallversorgung kann nur gemeinsam von KVen und Kliniken sichergestellt werden.

    Nun soll die Aufgabe der Notfallversorgung dennoch alleine den KVen überlassen werden, meint das BMG in Berlin. Dies widerspricht fundamental den im Jahr 2017 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Marburger Bund vereinbarten Vorstellungen.

    Erinnern wir uns: Vor gut zweieinhalb Jahren haben wir gemeinsam mit der KBV Eckpunkte für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung hin zu einer „Integrativen Notfallversorgung“ vorgelegt. Wir wollten Patientenströme sinnvoll steuern und damit auch die nicht akzeptable Überlastung des Personals in den stationären Notfallambulanzen beenden. Das haben wir in unserer Hauptversammlung in Köln ausführlich mit der KBV-Spitze diskutiert.

    Im Kern unseres gemeinsamen Konzeptes stehen die Patienten. Wir haben gefordert, dass jeder Patient Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Notfallbehandlung hat, diese zu jeder Zeit und an jedem Ort gesichert sein muss. Medizinische Anliegen der Patienten müssen über 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche an einer festen Anlaufstelle entsprechend dem individuellen Krankheitsbild identifiziert und zeitgerecht einer adäquaten medizinischen Versorgungsstruktur zugeordnet werden. 

    Unser gemeinsames Ziel war, Patienten in Krankenhäusern über den zentralen Empfang einer Portalpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem nach Schweregrad und Dringlichkeit der nötigen Behandlung zum richtigen Behandlungsort weiterzuleiten. Entweder in die Notfalldienstpraxis niedergelassener Ärztinnen und Ärzte oder im Krankenhaus oder – zu den regulären Sprechzeiten – in eine ambulante Arztpraxis. Die weitere Behandlung soll am richtigen Behandlungsort erfolgen – das wäre die richtige Patientensteuerung.

    Ursprünglich hatte das BMG vorgesehen, den Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag zu entziehen, weil sie die übertragene Aufgabe nicht erfüllen können. Nun will aber das BMG plötzlich „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) schaffen. Was das eigentlich genau ist, bleibt noch völlig unklar. Erst in den nächsten Jahren sollen die Qualitätsanforderungen für die neuen INZ vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden. Hier haben Krankenkassen und die KVen die Mehrheit.

    Bei der verantwortungsvollen Frage, an welchen Krankenhäusern in NRW und RLP künftig diese neuen INZ-Einheiten angegliedert werden sollen und an welcher Klinik nicht, ist festzustellen, dass diese Ansiedlungspolitik über die Köpfe der Krankenhäuser hinweg entschieden werden soll. Krankenhäuser wurden mit ihrer ärztlichen Sachkompetenz so vom BMG schlicht ausgebootet. Ohne Mitsprache der Kliniken sollen die INZ gleichwohl in die Kliniken zwangsintegriert werden und Kliniken sollen letztlich für sie auch wirtschaftlich verantwortlich sein.

    Zugleich wird von allen 440 Kliniken in NRW und RLP gefordert, dass sie auch Notfälle behandeln können. Der Gipfel ist, dass diejenigen Kliniken, die künftig auch ohne „INZ-Zulassung“ eine Ambulanz betreiben werden, ihre medizinische Leistung nur zur Hälfte vergütet erhalten sollen. Da ist eine drastische Verschärfung des Kliniksterbens vorprogrammiert.

    Aus meiner Sicht greift das BMG mit dem Referentenentwurf tief in die alleinige Zuständigkeit unserer beiden Bundesländer für die Krankenhausplanung ein. Wie viel Spielraum lässt das BMG eigentlich noch den Landesregierungen? 

    Wir wissen, Kliniken benötigen immer auch eine Ambulanz. Durch die 50-prozentige Streichung der Vergütung betreibt das BMG unübersehbar eine politisch auf Bundesebene offenbar gewollte Bereinigung der Krankenhauslandschaft. 

    Zentralistisch und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig untergräbt Berlin dabei das alleinige Recht und die Zuständigkeit unserer beiden Bundesländer, die Krankenhausplanung in NRW und RLP selber verantwortlich und bedarfsgerecht vorzunehmen. 

    Wir wissen, jeder neue Krankenhausplan muss die tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und die regionalen Besonderheiten ausreichend berücksichtigen. Ein ungeordneter, systematischer Strukturwandel – ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten – hätte nicht zu verantwortende Folgen. 

    Ich pflichte der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei: In dieser Form darf das Gesetz auf keinen Fall verabschiedet werden! Und ich bin froh, dass auch in NRW der Gesundheitsminister nichts von einer kalten Strukturbereinigung unserer Krankenhauslandschaft hält. Eine eigenständige Krankenhausplanung der Länder muss sich am Bedarf orientieren und eine flächendeckende Versorgung sicherstellen.