• Zahl der Neuanträge bei der Gutachterkommission konstant

    Ärztekammer Westfalen-Lippe - Arzthaftpflichtfragen
    04.April 2018
    Münster
    Für einen transparenten und offenen Umgang mit potentiellen Falschbehandlungen spricht sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, aus. „Der Patientenschutz verlangt es, dass Behandlungsfehler nicht vertuscht werden. Vielmehr müssen festgestellte Fehler ausgewertet und zum Anlass genommen werden, das ärztliche Handeln stetig zu verbessern“, betont der westfälisch-lippische Kammerpräsident. Es gelte das Motto: „Aus Fehlern lernen!“ Dies sei ein wichtiges Instrument zur Förderung der Patientensicherheit.

    Die Verfahren bei der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe würden deshalb themenbezogen ausgewertet und die Ergebnisse in anonymisierter Form in Printmedien und bei Fortbildungsveranstaltungen veröffentlicht, damit Ärzte in Krankenhäusern und Praxen Strategien zur Fehlervermeidung optimieren könnten.

    Theodor Windhorst wünscht sich, dass die Ärzteschaft noch stärker als bisher zu einer „Kultur des Umgangs mit Fehlern“ komme. Zwischenfälle dürften nicht verschwiegen, sondern müssten offensiv aufgearbeitet werden. „Die notwendige Sicherheitskultur bedeutet einen offenen Umgang mit Fehlern und Beinahe-Fehlern. Aus unserer Sicht gewinnen Risikomanagement und Fehlervermeidungsstrategien zunehmend an Bedeutung, damit es zu einer Stabilisierung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient kommt.“

    Die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) verzeichnete im vergangenen Jahr 1.463 neue Anträge auf Klärung eines Behandlungsfehlervorwurfes. Damit blieb die Zahl der Anträge auf dem Niveau des Vorjahres (1.419).

    Erneut waren vor allem unfallchirurgisch/orthopädische und allgemeinchirurgische Behandlungen von Fehlervorwürfen betroffen. Die Kommission entschied 2017 insgesamt 1.240 Anträge und bestätigte in 289 Fällen (23,3 Prozent; 2016: 220/25,1 Prozent) die Fehlervermutung eines Antragstellers und stellte einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsmangel fest.

    In 219 Fällen führten diese zu einem bestätigten Gesundheitsschaden des Patienten. Im Jahr 2017 erlitten 98 Patienten einen vorübergehenden, leichten bis mittelschweren Gesundheitsschaden und 25 Patienten einen vorübergehenden, schweren Schaden. Einen leichten bis mittleren Dauerschaden erlitten 77 Patienten und 19 einen schweren Dauerschaden. In elf Verfahren (2016: 7) wurde jeweils ein Behandlungsfehler mit Todesfolge festgestellt.

    In 951 Verfahren wurde kein Behandlungsfehler festgestellt (76,7 Prozent; 2016: 658/74,9 Prozent). In etwa drei Viertel der Fälle wurde die bemängelte Behandlung in einem Krankenhaus durchgeführt und in etwa einem Viertel der Fälle in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum. In beiden Versorgungsbereichen wurden Behandlungsfehlervorwürfe annähernd gleich häufig bestätigt.

    Theodor Windhorst abschließend: „Komplikationen bei ärztlichen Behandlungen belasten sowohl Patienten und Angehörige als auch Ärzte. Die Betroffenen erwarten zu Recht einen offenen, ehrlichen und fairen Umgang mit Beanstandungen. Unsere Gutachterkommission arbeitet neutral und sachorientiert. Sie hat eine hohe Prozessvermeidungsquote. Sie verkürzt in vielen Fällen die Konfliktdauer und damit den Zeitraum der Unsicherheit für Patienten, Ärzte und Krankenhäuser sowie deren Versicherungen und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich bei Konflikten zwischen Ärzten und Patienten.“