Das Gesetz soll in doppelter Hinsicht befristet werden. Einerseits dadurch, dass der Ausruf einer epidemischen Lage für NRW, die nunmehr nur durch den Landtag selber bestimmt werden kann, immer mit einer Frist von zwei Monaten versehen wird und stets neu festgestellt werden muss. Anderseits dadurch, dass das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet ist und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzt.
Die Regelung zur Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal wird durch ein Freiwilligenregister ersetzt, in das jeder, der in der Corona–Krise helfen will, aufgenommen werden kann. Die Ärztekammer Nordrhein hat gemeinsam mit der KV Nordrhein ein Online-Register auf https://www.meineaekno.de gestartet, auf dem sich hilfewillige Ärztinnen und Ärzte aus Nordrhein melden können.
Keine Privatperson muss damit rechnen, dass ihre Medikamente oder medizinisch benötigten Apparate vom Staat beschlagnahmt werden können. Privatpersonen sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Norm ausgenommen worden.
Das Land will ferner Bedienstete des Öffentlichen Dienstes des Landes besser schützen. Die Fraktionen haben sich verständigt, kurzfristig damit zu beginnen, die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in NRW, die Außentermine oder Publikumsverkehr haben, mit Schutzausrüstung und Zugang zu Desinfektionsmitteln zu versorgen. Darüber hinaus sollen die vielen Überstunden der Bediensteten, die gerade wegen der Bewältigung der Gesundheitskrise aufgebaut werden, nicht verfallen. Dies soll ebenfalls in einer separaten Gesetzgebung geregelt werden.
Die Einbringung des Pandemiegesetzes in den Landtag NRW habe gezeigt: Krisenzeiten sind vor allem Zeiten der Legislative. Das Parlament ist aus dem Gesetzgebungsverfahren nicht geschwächt, sondern gestärkt hervorgegangen! Die Demokratie in NRW funktioniert.