Rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 steigen die Gehälter linear um 3,9 v.H. Ab dem 1. Januar 2027 reduziert sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen zur Arbeitszeiterfassung so angepasst, dass Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich deren Vergütung als Überstunden zur Folge haben.
Die Dauer des Jahresurlaubs wird ab 2026 auf Dauer um einen Tag auf 31 Tage erhöht. In den Jahren 2026 und 2027 werden jeweils ein weiterer Urlaubstag gewährt. Das entspricht einer zusätzlichen finanziellen Gehaltsdynamik von einem Prozent.
Die Einigung, die bis zum 31. August 2027 gelten würde, steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der beiderseitigen Tarifgremien.
