• Notstands-Gesetze lösen die tatsächlichen Probleme in den Krankenhäusern nicht!

    Pressemitteilung
    Marburger Bund NRW-RLP kritisiert Misstrauenskultur / Überall fehlen Schutzmaterial und Beatmungsgeräte / Angekündigte Zwangsverpflichtungen und Eingriffe empören Klinikmitarbeiter und ÖGD-Ärzte
    31.März 2020
    Köln. Der Marburger Bund NRW-RLP warnt vor unverhältnismäßigen und untauglichen gesetzlichen Eingriffen in das Gesundheitswesen im Zuge der Corona-Pandemie. In dem für Morgen geplanten epidemiologischen Gesetz des Landes NRW sollen bei „einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ Krankenhäuser zur Schaffung von Behandlungskapazitäten gezwungen und im „Falle des Personalmangels“ Ärzte und Pflegekräfte verpflichtet werden, gegen die Epidemie zu kämpfen. „Das Gesetz könnte schon ab Morgen sofort in Kraft treten. Eine Befristung oder Überprüfung der Notwendigkeit des Gesetzes - etwa in sechs Monaten - ist noch nicht mal vorgesehen. Angesichts solcher politischen Absichten stellt sich uns Ärztinnen und Ärzten wirklich die Sinnfrage“, kritisiert Michael Krakau, 1. stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. "Eine Zwangsverpflichtung ist nicht nötig, da Ärztinnen und Ärzte eine überwältigende Bereitschaft zeigen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen."

    „Seit Wochen arbeiten Ärztinnen und Ärzte in allen Kliniken intensiv und hochprofessionell daran, die Kapazitäten an Intensivbetten zu erhöhen. Wir erleben parallel dazu stetig steigende Fallzahlen und können noch nicht mal abschätzen, wann unsere erhöhten klinischen Kapazitätsgrenzen erreicht werden sein. Ärzte und Pflegekräfte haben allergrößte Sorge, wie es dann in den Kliniken weitergehen soll“, berichtet Michael Krakau.

    „Wir versuchen händeringend die jahrzehntelangen Versäumnisse der Gesundheitspolitik aufzufangen. Ärzte und Pflegekräfte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den Krankenhäusern halten rund um die Uhr ihre Köpfe hin und werden unnötig gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. In dieser bisher nie dagewesenen Situation fehlt uns dringend ausreichendes Schutzmaterial. Es mangelt an Beatmungsgeräten und vor allem fehlen Fachärzte mit intensivmedizinischer Zusatzqualifikation.“

    „Anstatt Wertschätzung für unseren Einsatz zum Ausdruck zu bringen, das hohe Engagement der Klinikmitarbeiter zu loben und Sie zu bitten, weiterhin alles Menschenmögliche zu tun, greifen Politiker gerade auf unsinnige Zwangsinstrumente zurück. Krankenhausmitarbeiter reagieren angesichts der Gesetzespläne massiv empört. Was sollen solche Regelungen in dem Notstands-Gesetz? Was soll ein unverhältnismäßiger gesetzlicher Zwang denn ernsthaft in Kliniken bewirken können?“, fragt Michael Krakau.

    Das Gesetzesvorhaben sei leider geprägt von einer Misstrauenskultur, die in der derzeitigen Corona-Pandemie sowohl völlig unbegründet als auch absolut kontraproduktiv ist: „Wir brauchen keine Zwangsverpflichtungen. Wir brauchen sinnvolle Lösungen, aber nicht solche untauglichen Eingriffe.“

    „Die Politiker sollten besser alle Kräfte darauf konzentrieren, in der deutschen Industrie schnellstmöglich ausreichend Schutzausrüstung herzustellen und diese an die Kliniken zu liefern. Es müssen auch mehr Beatmungsgeräte hergestellt und den Kliniken zur Verfügung gestellt werden. Es würde Sinn machen, hier in der Notlage auch kreative Ideen zu entwickeln, etwa die Mal- und Lackierunternehmen aufzufordern, ihre vorrätigen Schutzausrüstungen und Masken zu den nächsten Kliniken zu bringen.“

    Zwangsverpflichtungen von Klinikpersonal sind nicht hilfreich. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe und Nordrhein haben vor Wochen schon pensionierte Ärztinnen und Ärzte angeschrieben und eine beispiellos vorbildliche Hilfsbereitschaft erhalten. Gut 2.000 Pensionierte wollen freiwillig alleine in NRW helfen. „Wir greifen damit in der Not auf Ärzte zurück, die selber oft Risikopatienten sind. Jedem Älteren raten wir ansonsten mit guten Gründen, dringend zu Hause zu bleiben. Wie sinnvoll wirkt da eine Zwangsverpflichtung?“ Auch Tausende Medizinstudenten engagieren sich bereits freiwillig in NRW und RLP. Sie werden an den Unikliniken für unterstützende Tätigkeiten geschult.

    Es sei zudem ein fataler Irrglaube, dass man fachlich versiertes Personal für Beatmungsgeräte an drei Wochenendkursen ausbilden kann. „Die medizinische Versorgung von Covid-Patienten auf Intensivstationen ist eine relativ komplexe Angelegenheit. Da braucht man ein wirklich gut eingespieltes und erprobtes Team und ausgezeichnete ärztliche Erfahrung. Ein Arzt muss erst zwei Jahre auf einer Intensivstation arbeiten, bevor er zu einer Prüfung der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin zugelassen wird“, erinnert Michael Krakau. „Es reicht nicht, Patienten zu intubieren und die Beatmungsgeräte nur anzustellen.“