• PJ´ler fordern einheitliche Vergütung von mindestens 700 Euro im Monat

    Pressemitteilung
    Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz
    16.März 2018
    Die Studentinnen und Studenten im Marburger Bund NordrheinWestfalen/Rheinland-Pfalz fordern eine angemessene und einheitliche Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr. „Wir haben in den letzten Monaten an den neun Universitäten in NRW und RLP insgesamt 3.113 Unterschriften von Humanmedizin-Studenten gesammelt“, berichtet Dr. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. „Eine faire Aufwandsentschädigung für PJ´ler soll monatlich mindestens 700 Euro betragen. PJ´ler dürfen während des Praktischen Jahres nicht als billige Hilfskräfte ausgebeutet werden“, betonten Hans Gehle und Konrad Kilic (Aachen), der Sprecher der Medizin-Studenten im 31.000 Mitglieder zählenden Marburger Bund NRW/RLP.

    „In einer Zeit des Ärztemangels wird ärztlicher Nachwuchs dringend benötigt. Sie sollten die gebotene faire Wertschätzung erhalten.“ Derzeit ist die Realität für PJ´ler meist noch weit davon entfernt.

    Während etwa Referendare anderer akademischer Berufe wie Lehramtsanwärter oder Juristen monatlich mindestens 1.100 bis 1.200 Euro erhalten, ist die Vergütung im Praktischen Jahr für Mediziner vielerorts völlig unzureichend, vereinzelt wird gar nichts bezahlt. „Dies haben wir in den vergangenen Jahren regelmäßig kritisiert. Teils drastische Kürzungen (z.B. in Mainz oder Köln) waren für uns gebotene Anlässe.“

    Die 132. Hauptversammlung des Marburger Bundes forderte im vorigen November eine angemessene, soweit wie möglich sogar tarifvertraglich verankerte Aufwandsentschädigung für Studentinnen und Studenten im Praktischen Jahr. Nach Überzeugung der Delegierten sollte die Aufwandsentschädigung für PJ´ler monatlich mindestens 1.500 Euro betragen. 

    Studentinnen und Studenten der Humanmedizin sind in Folge der völlig unzureichenden Vergütung während des praktischen Ausbildungsabschnittes oftmals gezwungen, ihren Lebensunterhalt durch andere Tätigkeiten außerhalb des Praktischen Jahres zu finanzieren. Dadurch erleiden sie eine unverantwortliche Benachteiligung ihrer ärztlichen Ausbildungschancen. 

    Eine einheitliche und faire Vergütung würde auch verhindern, dass Lehrkrankenhäuser ggf. eher nach rein pekuniären Anreizen, aber nicht nach ihrer Qualität in der Ausbildung ausgewählt werden.