• Tarifeinigung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

    Pressemitteilung
    Universitätsmedizin Mainz: Ärztinnen und Ärzte erhalten zwei Mal 4,1 Prozent | Inflationspauschale | Zukunftsbetrag | Geltungsbereich erweitert
    20.Dezember 2023
    Köln. Für die über 1.000 Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz gibt es nach sechs langen Verhandlungsrunden, die von grundlegenden personellen Veränderungen im Klinikvorstand überlagert waren, nun endlich wieder eine tarifvertragliche Perspektive. „Wir haben uns am 19. Dezember 2023 mit dem Klinikvorstand darauf geeinigt, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte rückwirkend zum 1. Januar 2023 um 4,1 v.H. erhöht werden“, erklärt der Verhandlungsführer des Marburger Bundes NRW/RLP, RA Rolf Lübke. Zudem gibt es eine Inflationspauschale von 3.000 Euro, einen monatlichen Zukunftsbetrag von 50 Euro und eine Ausweitung des Geltungsbereichs.
    Über 500 Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz beteiligten sich vor der 4. Verhandlungsrunde Ende September am Warnstreik. Das großartige Engagement zahlte sich nun aus.
    Über 500 Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz beteiligten sich vor der 4. Verhandlungsrunde Ende September am Warnstreik. Das großartige Engagement zahlte sich nun aus.

    Ärztinnen und Ärzte erhalten zwei Mal 4,1 Prozent | Geltungsbereich erweitert

    „Diese Erhöhung wirkt sich automatisch auch auf die Vergütung von Nacht- und Wochenenddiensten, Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaften und Überstunden aus. Zum 1. Januar erfolgt dann eine weitere Erhöhung um noch einmal 4,1 v.H.“, berichtete nach der Einigung der Geschäftsführer des Marburger Bundes NRW/RLP weiter.

    Inflationspauschale von 3.000 Euro wird im Mai 2024 ausgezahlt

    Die in nahezu allen Tarifbereichen üblich gewordene steuer- und sozialabgabenfreie Inflationspauschale von 3.000 Euro wird in einem Betrag mit der Mai-Vergütung 2024 gezahlt. Weiterhin wird ab dem 1. August 2024 zusätzlich zum Gehalt ein steuer- und sozialabgabenfreier sog. Zukunftsbetrag von monatlich 50 Euro gezahlt, der für steuerlich begünstigte Arbeitgeberleistungen (z.B. Deutschlandticket, Jobrad o.ä.) zu verwenden ist. Für die Monate Januar 2024 bis Juli 2024 erfolgt insoweit eine Bruttozahlung von je 60 Euro.

    Eine grundlegende Änderung erfährt der Tarifvertrag des Marburger Bundes hinsichtlich des Geltungsbereiches: zukünftig gilt er für alle an der Universitätsmedizin Mainz tätigen Ärztinnen und Ärzte, auch diejenigen mit wissenschaftlicher Tätigkeit, in der Vorklinik und in der Rechtsmedizin. Die einzige Ausnahme bilden dann noch die in der Klinikverwaltung (z.B. im Controlling) beschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

    „Etwas bleibt immer für zukünftige Verhandlungsrunden übrig. Wir haben mit diesem Abschluss wieder das Gehaltsniveau erreicht, welches diesen Tarifvertrag auszeichnet und die die Konkurrenzfähigkeit der Universitätsmedizin Mainz auf dem ärztlichen Fachkräftemarkt unterstützt. Besonders ist die Erweiterung des Geltungsbereiches hervorzuheben.

    In diesem Punkt bestand im Grundsatz ein erfreulicher Konsens zwischen den Vertragsparteien, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte eines Arbeitgebers nicht nach unterschiedlichen Tarifregelungen richten dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass sich andere Tarifpartner des Marburger Bundes endlich daran ein Beispiel nehmen“, sagt Rolf Lübke abschließend.