• Widerspruchslösung rettet Menschenleben – Organspende muss zum Normalfall werden

    Pressemitteilung
    Pressemitteilung
    01.Juni 2018
    Köln
    Da die Zahl der Organspender in der Bundesrepublik seit Jahren rückläufig ist, plädiert der erste Vorsitzende des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, Dr. med. Hans-Alber Gehle, für einen Systemwechsel. „Jeden Tag sterben derzeit in Deutschland drei Menschen auf der Warteliste, weil sie kein lebensrettendes Organ erhalten. Wir dürfen da nicht mehr länger nur zusehen. Aus ärztlicher Sicht ist völlig klar: Wir können mit der Widerspruchslösung diese Menschenleben retten“, betont Dr. med. Hans-Albert Gehle anlässlich des morgigen Tags der Organspende (2. Juni).

    „Die derzeit geltende Zustimmungslösung ist längst gescheitert. Sie hinterlässt unendliches Leid bei tausenden Patienten auf der Warteliste. Das muss ein Ende haben“, mahnt Dr. med. Hans-Albert Gehle. „Organspende muss hierzulande vielmehr zum Normalfall werden. Die Auseinandersetzung mit dieser Frage muss für jeden Menschen eine Selbstverständlichkeit darstellen, denn jeder Einzelne kann auch selbst in die Lage kommen, auf ein neues Organ angewiesen zu sein.“

    „Offensichtlich beschäftigen sich Menschen nur höchst ungern mit Fragen ihres Todes. Doch bei diesem sensiblen Thema ist eine ehrliche Diskussion in der Öffentlichkeit lange überfällig“, begrüßt Dr. Hans-Albert Gehle die jüngsten, entsprechenden Äußerun-gen des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn. Auch der westfälisch-lippische Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst fordert seit langem die Einführung der Widerspruchlösung als „konsequenten und richtigen Weg“.

    Die Widerspruchslösung besagt, dass jeder Bürger seine Zustimmung zur Organspende gegeben hat, sofern er nicht zeitlebens ausdrücklich widersprochen hat. Diese Regelung ist in vielen europäischen Staaten schon Realität. Sie wurde zuletzt in den Niederlanden zum Jahresanfang eingeführt.

    „Wir brauchen dafür aber auch organisatorische Verbesserungen in den Kliniken. Das ist im Koalitionsvertrag festgehalten“, erinnert Gehle. Unabdingbar sei auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern von sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. „Auch die Arbeitsbedingungen der an den Transplantationen beteiligten Ärztinnen und Ärzte müssen den besonderen Anforderungen dieser ärztlichen Arbeit gerecht werden. Das ist zurzeit leider nicht der Fall“, erklärt Dr. Hans-Albert Gehle.