• Warnstreik in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA)

    Vier sächsische Krankenhäuser können bestreikt werden
    31.März 2022
    Der Marburger Bund hat seine Mitglieder in den kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) zum ganztägigen Warnstreik am 31. März 2022 aufgerufen. In Sachsen sind Ärztinnen und Ärzte aus vier Krankenhäusern streikberechtigt. Die zentrale Streik-Kundgebung wird in der Altstadt von Frankfurt am Main stattfinden: auf dem Römerberg, dem Rathausplatz der Mainmetropole. Beginn der Kundgebung ist 13 Uhr.

    In Sachsen gilt der Tarifvertrag Ärzte/VKA in den Muldentalkliniken, im Klinikum Obergöltzsch, im Städtischen Klinikum Dresden und im  Krankenhaus Landkreis Mittweida und damit in immer weniger Krankenhäusern. Der Marburger Bund Sachsen hat seine Mitglieder in diesen Häusern aufgerufen, sich am Warnstreik und an der zentralen Kundgebung in Frankfurt am Main zu beteiligen. Die VKA-Häuser in Sachsen befinden sich allerdings aktuell großteils aufgrund der coronabedingten Personalengpässe im Grenzbereich des im Streikfall für die Versorgungssicherheit notwendigen Mindestpersonalbesatzes. Es wird aus daher aus Sachsen keine große Anzahl von Ärztinnen und Ärzte teilnehmen können.

    Bis Mitte vergangenen Jahres gab es in Sachsen noch fünf VKA-Häuser: Der Gesellschafter des Erzgebirgsklinikums mit den Krankenhäusern Annaberg, Mittleres Erzgebirge und Stollberg ist mit dem Ausstieg des Krankenhauses Annaberg aus dem Flächentarifvertrag einem sachsenweiten Trend gefolgt. Dadurch wird die Tariflandschaft für Ärztinnen und Ärzte unübersichtlicher und die Durchsetzung ihrer Interessen schwieriger.

    Zum Hintergrund des Streiks:

    Ärztinnen und Ärzte leisten zusätzlich zu ihrer normalen Arbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen Bereitschaftsdienst, um die Krankenversorgung jederzeit sicherzustellen. In Rufdiensten sind sie rund um die Uhr telefonisch erreichbar und nehmen auf Abruf ihre Arbeit wieder auf - egal wann. Nur gesunde Ärztinnen und Ärzte können ihre Patienten gut versorgen. Um die beruflichen Belastungen kompensieren zu können, benötigen sie eine angemessene Teilhabe am sozialen Leben - für die Familie, für Freunde und zur Erholung.

    Klare Grenzen für Bereitschaftsdienste, eine generelle Begrenzung der Rufbereitschaft auf höchstens zwölf Rufdienste pro Monat, einen gesicherten Anspruch auf freie Wochenenden und mehr Planungssicherheit bei den Diensten gehören zu den Forderungen des Marburger Bundes in der Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). In vier Verhandlungsrunden und zwei Sondierungsgesprächen hat der Marburger Bund versucht, eine Einigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu erreichen. Immer dann, wenn es konkret wurde, hat die VKA eine mögliche Einigung blockiert. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung ärztlicher Arbeit unter schwierigsten Bedingungen. Der Marburger Bund verleiht seinen Forderungen deshalb mit dem Warnstreik und der zentralen Kundgebung Nachdruck.