Standort
Tarifverträge
- HTV-Ärzte UKD (2016)(139.0 KB)
- 1. Änderungs-TV (2018)(241.0 KB)
- 2. Änderungs-TV (2020)(171.8 KB)
- HTV-Fahrradleasing Ärzte (2022)(3.0 MB)
- 3. Änderungs-TV (2023)(218.6 KB)
- TV-Ärzte TdL Entgeltumwandlung(15.4 KB)
- TVÜ-Ärzte TdL(134.0 KB)
Weitere Informationen
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Rechtsgrundlagen
Am Universitätsklinikum Dresden gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Dresden (UKD) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKD ärztlich tätig zu sein.
Medizinische Fakultät
Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Universitätsklinikum AöR
Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Dresden angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der MB Sachsen mit dem UKD abgeschlossen hat.