• Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

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    Standort

    Träger: Unikliniken
    Fetscherstraße 74 01307 Dresden Sachsen

    Weitere Informationen

    Universitätsklinikum Carl Gustav Carus

    Rechtsgrundlagen

    Am Universitätsklinikum Dresden gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Dresden (UKD) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKD ärztlich tätig zu sein.

    Medizinische Fakultät

    Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

    Universitätsklinikum AöR

    Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Dresden angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der MB Sachsen mit dem UKD abgeschlossen hat.