• Universitätsklinikum Leipzig

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    Standort

    Träger: Unikliniken
    Liebigstraße 18 04103 Leipzig Sachsen

    Tarifverträge

    Leipzig, Universitätsklinikum

    Weitere Informationen

    Rechtsgrundlagen

     

    Am Universitätsklinikum Leipzig gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKL ärztlich tätig zu sein.

     

    Medizinische Fakultät

    Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

     

    Uniklinikum

    Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Leipzig angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der Marburger Bund Sachsen mit dem UKL abgeschlossen hat.

    Link zur Klinik: Universitätsklinikum Leipzig

    Tarifverhandlungen MB Sachsen

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    Tarifrunde 2024

    Die Tarifkommission hat im Oktober 2023 beschlossen, den Tarifvertrag fristgemäß zum 30. Juni 2024 zu kündigen. Der Landesvorstand des MB Sachsen hat diesen Kündigungswunsch bestätigt und der Tarifvertrag wurde fristgemäß zum 30. Juni 2024 gekündigt. Das UKL wurde aufgefordert, die Aufnahme der Tarifverhandlung im Juni 2024 zu ermöglichen.

    Auf Wunsch des UKL kamen die Tarifvertragsparteien bereits am 21. Mai zu einem Sondierungsgespräch zusammen. Die Tarifkommission stellte die Forderungen für die Tarifrunde 2024 vor und der Vorstand des UKL ordnete einzelne Punkte aus seiner Sicht ein. Als Verhandlungstermine wurden der 19. Juni, der 29. August und der 13. September vereinbart.  

    Am 19. Juni fand die Auftaktrunde in konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre statt. Die AG-Vertreter stellten ein Angebot vor, über das anschließend verhandelt wurde. Da noch nicht zu allen Themen eine Einigung möglich war, wurde die Verhandlung auf den 29. August vertagt. 

    Am 29. August konnte zu allen offenen Punkten eine Verständigung erzielt werden. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens wird der Änderungstarifvertrag in unserem Tarifvertragsregister veröffentlicht.

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    Tarifrunde 2022

    Die Tarifkommission hat im Oktober 2021 beschlossen, den Tarifvertrag fristgemäß zum 30. Juni 2022 zu kündigen. Der Landesvorstand des MB Sachsen hat diesen Kündigungswunsch bestätigt und der Tarifvertrag wurde zum 30. Juni 2022 gekündigt. Der Arbeitgeber wurde aufgefordert, die Aufnahme der Tarifverhandlung im Juni 2022 zu ermöglichen.

    Am 13. Juni fand die erste Runde der Tarifverhandlungen im UKL statt. In konstruktiver Atmosphäre wurden die Forderungen erläutert. Die AG-Vertreter sagten zu, bis zum 24. August ein Angebot vorzulegen.

    Da die AG-Vertreter bis zum 24. August kein Angebot übermittelt haben, beschränkte sich die Zusammenkunft an diesem Tag auf die Erläuterung eines Angebotes durch den Vorstand des Klinikums. Es wurde zugesichert, bis zum 2. September das Angebot in schriftlicher Form an den MB zu übermitteln, damit sich die Tarifkommission eine Meinung bilden kann.

    Die Verhandlung wurde am 29. September fortgesetzt. Nach konstruktiven, inhaltlich aber kontroversen Beratungen, sagte der Vorstand des UKL zu, dem MB kurzfristig ein finales Angebot zu übermitteln, das den Verhandlungsstand aufgreift.

    Der Vorstand des UKL hat ein finales Angebot übermittelt und die Tarifkommission hat dieses Angebot angenommen. Der Landesvorstand des MB Sachsen hat dem Angebot zugestimmt. Zwischenzeitlich konnte der Änderungstarifvertrag unterzeichnet werden und ist rückwirkend in Kraft getreten. Er kann in unserem Tarifvertragsregister abgerufen werden.