Standort
Träger:
Unikliniken
Tarifverträge
Leipzig, Universitätsklinikum
- HTV-Ärzte UKL (2020)(278.8 KB)
- 1. ÄnderungsTV (2022)(70.3 KB)
TV Ärzte TdL
- TV-Ärzte TdL Entgelttabellen(129.0 KB)
- TV-Ärzte TdL Entgeltumwandlung(15.4 KB)
- TVÜ-Ärzte TdL(134.0 KB)
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Am Universitätsklinikum Leipzig gibt es zwei Anstellungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte. Einerseits kann man einen Arbeitsvertrag mit dem Freistaat Sachsen abschließen, wodurch man an der Medizinischen Fakultät der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt wird. Daneben tritt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen (1999) das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegenüber der Universität als rechtlich selbständiger Arbeitgeber auf. Auch bei diesem Arbeitgeber kann man einen Arbeitsvertrag abschließen, um am UKL ärztlich tätig zu sein.
Medizinische Fakultät
Für die Fakultätsärztinnen und -ärzte mit Arbeitsvertrag zum Freistaat Sachsen gilt grundsätzlich der arztspezifische Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Aktuelle Informationen zum Tarifgeschehen finden Sie hier.
Uniklinikum
Dagegen gilt für die direkt am Uniklinikum Leipzig angestellten MB-Mitglieder seit 1. Januar 2007 der arztspezifische Tarifvertrag, den der Marburger Bund Sachsen mit dem UKL abgeschlossen hat.
Aktuelle Informationen zum Tarifgeschehen finden Sie hier.