• Stellungnahmen

    Filtern nach:
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
    09. Mai 2022
    Die Bundesregierung verbessert mit der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz die Rechte von Whistleblowern. Die beabsichtigte Einführung eines eigenständigen Hinweisgeber-Schutzgesetzes als sogenanntes Stammgesetz entspricht einer zentralen Forderung des Marburger Bundes. Die in der EU-Richtlinie genannten Mindestvorgaben müssen zu einem ganzheitlichen und transparenten Schutz der Hinweisgeber ausgestaltet werden. Ein weit gefasster und klar definierter Rechtsrahmen ist – besonders für den sensiblen Bereich der Gesundheitseinrichtungen – unerlässlich.
    Marburger Bund nimmt Stellung zum Entwurf eines Pflegebonusgesetzes
    18. Mär. 2022
    So sehr der vorgesehene Bonus an bestimmte Pflegekräfte und Pflegeintensivkräfte auch berechtigt ist, so unverständlich ist die Beschränkung auf einen ausgewählten Kreis der Krankenhausmitarbeiter, kritisiert der Marburger Bund das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Pflegebonusgesetz (Formulierungshilfe für einen „Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“).
    Marburger Bund nimmt Stellung zum Rechtsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit
    17. Aug. 2021
    Beim Heilpraktikergesetz handelt es sich um vorkonstitutionelles Recht aus dem Jahr 1939, das im Wesentlichen lediglich der Gefahrenabwehr dient und damit grundlegend von den rechtlichen Standards in anderen Versorgungsbereichen des deutschen Gesundheitswesens abweicht. Allein schon diese Tatsache begründet eine umfassende Reform, betont der Marburger Bund in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium zur möglichen Novellierung des Heilpraktikerrechts. Grundsätzlich ist Deutschlands größter Ärzteverband der Auffassung, dass für das Heilpraktikerwesen kein Bedarf besteht.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Konsultationsverfahren des Bundesministeriums für Gesundheit
    29. Jul. 2021
    Grundsätzlich begrüßt der Marburger Bund eine differenzierte Auseinandersetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen zu der Frage, wie in Zukunft eine sinnvolle, effektive und insbesondere am Patienten ausgerichtete Aufgabenverteilung über Sektorengrenzen hinweg ausgestaltet sein muss. In den kommenden Jahren wird der Versorgungsbedarf in Deutschland aufgrund der demografischen und epidemiologischen Entwicklung weiter steigen. Die einschneidenden und weitreichenden Veränderungen in Gesellschaft und Gesundheitsversorgung bedürfen neuer Konzepte. Dazu gehört aus Sicht des Marburger Bundes auch eine stärker interprofessionell ausgerichtete Patientenversorgung in kooperativen und sektorübergreifenden Strukturen.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zur vorgesehenen Änderung der ärztlichen Approbationsordnung
    05. Jul. 2021
    Digitale Lehre darf den Präsenzbetrieb nicht ersetzen, sondern kann ihn lediglich ergänzen. Vor allem in den ersten Semestern des Medizinstudiums muss es das Ziel sein, soziale Isolation zu vermeiden und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden, insbesondere aber auch der Studierenden untereinander, zu fördern. Die Wahl der Durchführung des Formats kann daher nicht allein den Fakultäten überlassen werden, fordert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
    24. Jun. 2021
    Der Marburger Bund begrüßt den ganzheitlichen Reformansatz der beiden Anträge, auch wenn sie sich grundlegend in den Vorstellungen unterscheiden, wie die unterschiedlichen Versorgungsebenen in der ambulanten Notfallversorgung vernetzt werden und welche Strukturen sie aufweisen sollen. Es ist grundsätzlich sinnvoll, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zentral „unter einem Dach“ zu organisieren. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern.
    Stellungnahme zum Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung
    05. Feb. 2021
    Der Marburger Bund ist nach wir vor der Auffassung, dass der in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) angegebene § 20i Abs. 3 SGB V zwar als Rechtsgrundlage für eine grundsätzliche Normierung der Ansprüche von Versicherten auf eine Impfung geeignet ist, nicht jedoch für eine Priorisierung verschiedener Gruppen bei der Impfung.
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung
    11. Dez. 2020
    Der Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung enthält weder Vorgaben zur Frage der Verantwortlichkeiten bei der Verteilung der Schutzimpfung noch konkrete Auswahlkriterien zur Priorisierung von Gruppen bei der Verteilung in Zeiten von Impfstoffknappheit, kritisiert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
    MB-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
    12. Nov. 2020
    Der Marburger Bund begrüßt die im Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Aufhebung der Regelungen zu qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen samt Folgeregelungen.
    Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes (Formulierungshilfe)
    20. Okt. 2020
    Der Marburger Bund begrüßt das Ziel, mit der Formulierungshilfe zum Entwurf eines Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes die bisherigen Maßnahmen an die aktuelle pandemische Lage anzupassen. Er teilt die Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass die fortschreitende Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 weitere Anpassungen auf gesetzlicher Ebene notwendig macht. Kritisch sieht der Marburger Bund jedoch, dass die Formulierungshilfe Regelungen enthält, die keinen unmittelbaren Bezug zur aktuellen epidemischen Notlage aufweisen, sowie neue weitgehende Verordnungsermächtigungen, durch die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Bundestages und auch des Bundesrates eingeschränkt werden.