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16. Mai 2024
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Marburger Bund (MB) Landesverband Sachsen haben sich auf die Änderung des Haustarifvertrages für die hier beschäftigten Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Demnach werden die Tabellenentgelte der medizinischen Mitarbeitenden in drei Stufen erhöht. Weitere wesentliche Bestandteile des Vertrags sind die Einführung von Zeitzuschlägen für den gesamten Ruf- und Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen sowie für Aktivzeiten im Rufbereitschaftsdienst.
13. Mai 2024
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So sieht es das Grundgesetz. Doch wie sieht die Realität hinter diesen Worten aus? In Deutschland gibt es schätzungsweise mehrere tausend Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung. Den MB Sachsen erreichen immer wieder Berichte von Mitgliedern mit Behinderung, die Benachteiligungen erleben. Im Interview mit Elenor Jung (Referat Verbandskommunikation) schildert Teresa Sandmann ihre persönlichen Erfahrungen in der Arbeitswelt der Ärztinnen und Ärzte.
07. Mai 2024
Der MB Sachsen hat auf der 143. Hauptversammlung (HV) am 4. und 5. Mai in Mainz drei Beschlussanträge zur Diskussion eingebracht, die sich mit der Situation ambulant angestellter Ärztinnen und Ärzte befassen. Alle drei Anträge wurden mit großer Mehrheit beschlossen. Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Marburger Bundes, bei dem sich Delegierte der Landesverbände zweimal jährlich treffen, um die politischen Interessen der deutschen Ärztinnen und Ärzte voranzubringen.
06. Mai 2024
In Sachsen sind derzeit etwa 2.500 Ärztinnen und Ärzte ambulant angestellt tätig – Tendenz steigend. Die Anstellungsbedingungen in Praxen oder MVZs stehen allerdings häufig hinter denen von Kliniken mit MB-Tarifverträgen zurück. Eine Online-Befragung soll hier Fakten schaffen.
04. Mai 2024
Pressemitteilung
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) Sachsen setzt sich anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung für gleiche Chancen von Ärztinnen und Ärzten mit Behinderung ein.
03. Mai 2024
Jährlich am 5. Mai macht der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Zusatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und der tatsächlichen Lebenswirklichkeit aufmerksam. Diese Kluft existiert auch für Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung. Der Marburger Bund Sachsen fordert gleiche Chancen für alle Ärztinnen und Ärzte!
18. Apr 2024
Der MB Sachsen zählt mittlerweile rund 7.000 Mitglieder. Dieses erfreuliche Wachstum verändert die Anforderungen an die Verbandsarbeit. In die Weiterentwicklung der Verbandsleistungen lässt der MB Sachsen nun die Ergebnisse der jüngsten Mitgliederumfrage einfließen.
28. Mär 2024
Die Zeitumstellung ist nicht immer leicht: Auch wenn es sich nur um einen Unterschied von einer Stunde handelt, hat diese halbjährliche Veränderung Auswirkungen auf den Körper. Auch Ärztinnen und Ärzte bleiben nicht verschont - und müssen trotzdem fit für Ihren Dienst sein. Wie belastend die aktuellen Arbeitszeiten (und Verstöße gegen diese) sind erklärt Dr. Helmut Friedlein, 2. Vorsitzender des MB Sachsen, im Sachsenradio.
21. Mär 2024
Pressemitteilung
Für die rund 600 Ärztinnen und Ärzte am Klinikum Chemnitz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 ein neuer Tarifabschluss mit dem Marburger Bund Sachsen. Die Tarifpartner einigten sich auf eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, auf einen steuerfreien Inflationsausgleich und Gehaltssteigerungen.
18. Mär 2024
Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.