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    28. Jan 2017
    Pressemitteilung
    Intensiv hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24./25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. Als einer der Beschwerdeführer war auch der Marburger Bund zur mündlichen Verhandlung geladen. Der MB hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Das Gesetz fügt eine neue Mehrheitsregel in das Tarifvertragsrecht ein, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Das Gesetz sieht vor, dass in einem solchen Fall nur derjenige Tarifvertrag anwendbar ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen wurde. Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt und verliert seine Wirksamkeit. In der Konsequenz wird der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaft auch das Streikrecht bestritten.
    27. Jan 2017
    Nach und nach werden erste Details publik, wie es mit der geplanten Reform des Medizinstudiums weitergehen wird. Berichten zufolge haben sich Bund und Länder Anfang Januar 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll die Landarztquote im Rahmen einer Vorabquote der Länder bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen zur Anwendung kommen.
    Schritt für Schritt geht die neue MarburgerBund-App an den Start. Vorreiter ist der Landesverband Berlin/Brandenburg des Marburger Bundes, der ab Januar 2026 seine Mitglieder dazu einladen wird, sich anzumelden und die Vorteile der App zu nutzen. Damit beginnt die Einführungsphase. Weitere Landesverbände werden im Laufe des ersten Halbjahres 2026 folgen. Wer Mitglied im Marburger Bund ist – oder wird, kann nach seiner Registrierung alle Services der App nutzen.