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    20. Mär. 2025
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund Bayern fordert die bayerischen Uniklinika dringend zu konkreten Maßnahmen auf, um die Arbeitszeiterfassung in Einklang mit den tarifvertraglichen Vorgaben zu bringen und die Gehaltsabrechnung nachvollziehbar zu gestalten.
    Seit 1. Januar 2025 ist für die Arbeitgeber eine tarifvertragliche Regelung bindend, die eine „elektronische Erfassung“ der Arbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte vorschreibt. Die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz muss dokumentiert werden und es dürfen keine Manipulationen stattfinden.
    Die Auswertung einer aktuellen Umfrage des Marburger Bundes Bayern unter den Ärztinnen und Ärzten an den bayerischen Unikliniken zeigt jedoch ein ganz anderes, erschreckendes Bild.
    13. Feb. 2025
    Pressemitteilung
    Mit großem Entsetzen hat der Marburger Bund die Meldungen über einen Anschlag auf einen Demonstrationszug der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in München aufgenommen.
    14. Jan. 2025
    Nachdem die VKA den Marburger Bund in Anbetracht des drohenden Streiks bereist Anfang letzter Woche zu Sondierungsgesprächen eingeladen hat, haben diese nun doch zu einem Ergebnis geführt, dass die Gremien des Marburger Bunds dazu veranlasst hat, den für Mittwoch bis Freitag dieser Woche geplanten Vollstreik vorerst abzusagen und den Mitgliedern das Sondierungsergebnis zur Abstimmung vorzulegen.
    18. Dez. 2024
    Auf geht's!
    Das Ergebnis der Urabstimmung lässt an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig! 92 % unserer Mitglieder, in Bayern sogar 93 %, haben sich für einen Streik ausgesprochen. Hierauf aufbauend hat die Große Tarifkommission entschieden, alle Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA zum Arbeitskampf ab Mittwoch, den 15. Januar 2025, 00:00 Uhr aufzurufen. Konkret ruft der MB-Bayern die Ärztinnen und Ärzte zu einem ersten dreitägigen Streik am 15., 16. und 17. Januar 2025 auf.
    12. Dez. 2024
    Mit frohen und besinnlichen Weihnachtsgrüßen verabschieden wir uns für dieses Jahr bei Ihnen. Wir möchten uns für Ihre Treue und Unterstützung sehr herzlich bedanken!
    Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest mit hoffentlich ein paar erholsamen Tagen. Kommen Sie gesund ins neue Jahr, für das wir Ihnen Mut, Zuversicht und Freude wünschen!
    10. Dez. 2024
    Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass die juristische Beratung unserer Geschäftsstelle aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Anders als Sie es von uns gewohnt sind, kann es daher zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Für eventuelle Verzögerungen bitten wir um Ihr Verständnis.

    Ihr Team des MB Bayern
    04. Dez. 2024
    Das Jahr 2024 neigt sich mit schnellen Schritten schon wieder dem Ende zu! Zum Ende eines Jahres verjähren auch viele Ansprüche - die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, d.h. Ansprüche aus dem Jahre 2021 verjähren zum 31.12.2024, wenn sie nicht klageweise geltend gemacht werden.
    02. Dez. 2024
    Zur Urabstimmung aufgerufen sind alle Mitglieder des Marburger Bundes im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA. Ausgenommen von der Abstimmung sind derzeit die Mitglieder in Hamburg. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und den Asklepios-Kliniken gilt der TV-Ärzte/VKA derzeit in der Fassung des bestehenden landesverbandlichen Überleitungstarifvertrags.
    22. Nov. 2024
    Die Länder haben der Krankenhausreform mehrheitlich grünes Licht gegeben. Damit tritt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der eigentliche Reformprozess wird sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Zeit sollte für Korrekturen und Verbesserungen genutzt werden, meint der Marburger Bund.
    07. Nov. 2024
    Auf seiner 144. Hauptversammlung hat sich der Marburger Bund mit Nachdruck für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Damit könne Not und Leid vieler Menschen gemindert werden. Der Widerspruchsregelung zufolge würde jeder Erwachsene als möglicher Organ- oder Gewebespender in Frage kommen, sofern er zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.