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    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    03. Mär. 2017
    In der Debatte über die ambulante Notfallversorgung in Hessen ruft die Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen, Dr. Susanne Johna, die Beteiligten zu mehr Sachlichkeit auf: „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind inzwischen selbst in einer Notsituation. Sie tragen derzeit die größte Last an der Verdopplung der Patientenzahlen in der ambulanten Notfallversorgung innerhalb der letzten 10 Jahre. Die Patienten gehen vermehrt ins Krankenhaus, weil der eigentlich behandelnde Vertragsarzt nicht verfügbar ist, weil sie eine rasche Abklärung ihrer Beschwerden wünschen oder weil sie schlicht keine Kenntnis davon haben, wie der Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte zu erreichen ist. Dies führt bei einer unzureichenden Personaldecke zu enormer Arbeitsverdichtung bei Ärzten und Pflegekräften. Letztlich geht dies auch zu Lasten einer adäquaten Versorgung der echten Notfallpatienten", kritisierte Johna. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung müsse unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und in einem Gesamtkonzept erfolgen. „Ziel muss es sein, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern so zu entlasten, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte sich mit ausreichender Zeit um Patienten kümmern können, die auch wirklich eine Behandlung durch das Krankenhaus benötigen", forderte die hessische MB-Vorsitzende, die auch Mitglied des MB-Bundesvorstands ist.
    03. Mär. 2017
    Examen bestanden und erste Stellenzusage in der Tasche? Dann steht dem Berufseinstieg ja nichts mehr im Wege – oder doch? Gerade am Anfang kommt es auf gute Beratung an, damit das erste Arbeitsverhältnis auf sicherem Fundament steht. Hier hilft der Marburger Bund mit seinen insgesamt 40 Juristen - persönlich und kompetent. Vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrages lohnt es sich, die arbeitsrechtlich geschulten Experten des Marburger Bundes einen Blick auf den Vertragsentwurf werfen zu lassen. Ist die zeitliche Befristung rechtens? Wofür braucht man eine Opt-out-Erklärung? Und wird man automatisch nach Tarif bezahlt, wenn im Vertrag „in Anlehnung an Tarifverträge des Marburger Bundes“ steht? Hier gilt es, genau aufzupassen und sich rechtlich beraten zu lassen.
    01. Mär. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund hat neuerliche Forderungen von Arbeitgeberverbänden zurückgewiesen, die gesetzlichen Ruhezeitregelungen aufzuweichen. „Die bestehenden Vorschriften und Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz sind flexibel genug, weitere Ausnahmen von der Regel brauchen wir nicht", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. So sei es schon jetzt in rechtlich zulässiger Weise möglich, den 24-Stunden-Betrieb eines Krankenhauses an 365 Tagen eines Jahres sicherzustellen. „Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen weiterhin gewahrt bleiben", forderte Botzlar. Der bestehende Arbeitszeitbegriff trage diesem Schutzgedanken Rechnung und dürfe deshalb auch nicht ausgehöhlt werden.
    27. Feb. 2017
    Vom 21.-24. März 2017 findet der 134. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in München statt. Der Kongress steht unter dem Motto „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit" und will auf den Mangel an Pflegekräften und die zunehmende „Leistungsverdichtung" in chirurgischen Abteilungen aufmerksam machen. Für den ärztlichen Nachwuchs bieten die letzten beiden Tage ein spezielles Programm: So finden im Rahmen des Kongresses die zweitägige Veranstaltung zur Examensvorbereitung „Staatsexamen und Karriere" sowie das Studentenforum am Donnerstag statt. In diesem Jahr wird auch der Marburger Bund mit einem eigenen Stand auf dem Chirurgenkongress vertreten sein.
    14. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Im Durchschnitt verbringen Krankenhausärzte rund zwei Stunden täglich mit Verwaltungstätigkeiten. Neue Vorschriften zum Verfahren der Entlassung von Krankenhauspatienten könnten den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken und anderen Krankenhausbeschäftigten noch mehr Zeit für die Patientenbehandlung rauben. Es droht ein bürokratischer Exzess, wenn der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement Bestand hat, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und über das gesetzliche Maß hinaus durchgesetzt haben. Der Marburger Bund spricht sich für eine rasche gesetzliche Korrektur aus.
    09. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    "Mit der Festlegung einer wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von zehn Stunden von angestellten Ärztinnen und Ärzten wird (...) der stetig steigenden Zahl von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung Rechnung getragen." So begründet die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes eine Regelung, die der Marburger Bund in den vergangenen Monaten mit Nachdruck unterstützt hat. Am 26. Januar beschloss der Bundestag das Gesetz und stärkte damit die Rechte von angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.
    07. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund appelliert an Bund und Länder, ein Finanzkonzept zum Ausbau von Medizinstudienplätzen zu vereinbaren. „Der Masterplan zur Reform des Medizinstudiums bietet die große Chance, mehr geeignete Bewerber zum Studium zuzulassen, die derzeit noch in eine jahrelange Warteposition gezwungen werden. Ein solcher Ausbau der Studienplätze um mindestens zehn Prozent wäre auch ein sehr wirksames Rezept gegen den spürbaren Ärztemangel in Klinik und Praxis", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. In dieser Hinsicht sei die für 2019 geplante Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg wegweisend, begrüßte Botzlar die Entscheidung des Freistaats Bayern, in Augsburg perspektivisch mehr als 200 neue Medizinstudienplätze pro Jahrgang zu schaffen.
    28. Jan. 2017
    Pressemitteilung
    Intensiv hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24./25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. Als einer der Beschwerdeführer war auch der Marburger Bund zur mündlichen Verhandlung geladen. Der MB hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Das Gesetz fügt eine neue Mehrheitsregel in das Tarifvertragsrecht ein, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Das Gesetz sieht vor, dass in einem solchen Fall nur derjenige Tarifvertrag anwendbar ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen wurde. Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt und verliert seine Wirksamkeit. In der Konsequenz wird der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaft auch das Streikrecht bestritten.
    27. Jan. 2017
    Nach und nach werden erste Details publik, wie es mit der geplanten Reform des Medizinstudiums weitergehen wird. Berichten zufolge haben sich Bund und Länder Anfang Januar 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll die Landarztquote im Rahmen einer Vorabquote der Länder bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen zur Anwendung kommen.