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    03. Apr. 2018
    Informiert der Arbeitgeber Teile des Betriebsratsgremiums über einen bevorstehenden Stellenabbau im Zuge einer Betriebsänderung, so hat ein Betriebsratsmitglied das Recht, die Gewerkschaft über die Pläne des Arbeitgebers zu informieren und um Rat zu ersuchen. Laut einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) handelt es sich dabei nicht um „Geheimnisverrat“. Ein Ausschluss des Betriebsratsmitgliedes aus dem Gremium ist somit ausgeschlossen.
    02. Apr. 2018
    Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hat für Donnerstag, 26. April, um 12 Uhr in Osnabrück am Rande des dort stattfindenden Gesundheitskongresses zu einer zentralen Kundgebung aufgerufen. Nach sieben Jahren Tarifverhandlungen ohne spürbare Verbesserung für den öffentlichen Gesundheitsdienst soll die Öffentlichkeit über diese unhaltbaren Rahmenbedingungen informiert werden.
    22. Mär. 2018
    Bedient sich ein Arzt einer neuen Behandlungsmethode, so muss er den Patienten explizit darüber aufklären, dass er deren Risiken nicht abschätzen kann. Bei einem neuen Operationsverfahren ist der Patient ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können. Erfolgt dieser Hinweis nicht, ist die vorgenommene Operation aufgrund unwirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig und kann Schadenersatzansprüche begründen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.
    14. Mär. 2018
    Der Betriebsrat soll u. a. die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss er wissen, wer wie viel verdient. Zu diesem Zweck hat ihn der Gesetzgeber mit einem sogenannten Einsichtsrecht ausgestattet, das es ihm ermöglicht, in die Gehaltslisten Einblick zu nehmen. Mit einer anonymisierten Gehaltsliste ist ihm dabei nicht geholfen, meint das LAG Hamm.
    13. Mär. 2018
    Bei einer Schwangerschaft gelten besondere Schutzrechte, an die sich ein Arbeitgeber halten muss. Das gilt insbesondere für Mehrarbeit sowie Nacht- und Bereitschaftsdienste. Es sind auch keine finanziellen Nachteile mit der Schwangerschaft verbunden. Dafür gibt es das Mutterschutzgesetz. Aber was ist der Mutterschutzlohn und wie können Schwangerschaft und Weiterbildung vereinbart werden?
    05. Mär. 2018
    Derzeit thematisieren die AfD Bayern und rechtsorientierte Internetblogs die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Bayern. In einer Presserklärung vom 26. Februar 2018 behauptet die AfD Bayern fälschlicher Weise: „ … in Bayern genügt es, wenn sich Mediziner auf dem allgemeinsprachlichen B2-Level verständigen können. Andere Bundesländer verlangen den höheren C1-Standard.“ Das ist unwahr, muss doch auch in Bayern seit April 2017 von ausländischen Ärztinnen und Ärzten eine Fachsprachenprüfung (FSP) auf dem Level C1 absolviert werden.
    22. Feb. 2018
    Vom 12. – 15.04.2018 findet im Kloster Armstorf östlich von München zum dritten Mal das viertägige Seminar von Ärzten für Ärzte/Innen statt. PSU – ein gemeinnütziger Verein für psychosoziale Kompetenz zur kollegialen Unterstützung von Akutmediziner/Innen – lädt in entspannter Atmosphäre unter dem Motto ein „Brennen ja, ausbrennen Nein!“, in dem Strategien zur Stressbewältigung vorgestellt und aktiv trainiert werden.
    08. Feb. 2018
    In vielen bayerischen Kliniken laufen die Vorbereitungen für die anstehende BR-Wahl auf Hochtouren. Ein MB Paket mit Infomaterial haben wir an die uns bekannten Kandidaten/Innen bereits verschickt. Wenn Sie etwas benötigen, schicken Sie uns eine Email (br@mb-bayern.de).
    06. Feb. 2018
    Neben dem dreiköpfigen Präsidium wählten die Delegierten auf ihrer konstituierenden Sitzung am 03.2.2018 noch sechs weitere Vorstandsmitglieder aus ihren Reihen. Der MB freut sich besonders über die Wahl von drei seiner Mitglieder: Prof. Dr. Joachim Grifka und MB-Vorstandsmitglied Doris M. Wagner, DESA, sind erstmals in den BLÄK Vorstand gewählt worden. Unsere stellevertretende Landesvorsitzende, Dr. Melanie Rubenbauer wurde ein weiteres Mal in ihrem Amt bestätigt.
    06. Feb. 2018
    Weil er einen Patienten unvollständig und nicht ausführlich genug über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt hat, muss ein Belegarzt tief in die Tasche greifen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Bestehe nur eine relative Indikation zur Vornahme eines operativen Eingriffs, müsse ein Patient dezidiert mündlich über die echte Alternative einer konservativen Behandlung aufgeklärt werden. Hierzu gehöre u. a. auch eine Aufklärung über die Möglichkeit einer abwartenden Behandlung oder das Nichtstun.