Das Gesundheitsministerium in NRW hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen!“