• Länderpolitik

    10. Mär. 2022
    Mainz. Ab kommender Woche gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona. Damit setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung geltendes Bundesrecht um. Vor allem vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen dadurch geschützt werden. „Jeder Schritt zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen ist wichtig, auch um einen guten und sicheren Weg aus der Pandemie heraus zu finden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird dazu beitragen, besonders gefährdete Menschen in kritischen Bereichen zu schützen. Sie ist ein weiterer wichtiger und konsequenter Schritt raus aus der Pandemie. Sie ist zudem absolut vertretbar, denn die Schutzimpfungen sind gut verträglich und eine effektive und sinnvolle Maßnahme, um vulnerable Gruppen vor Infektionen mit dem Corona-Virus noch besser zu schützen. Wir konnten allen, die für eine Impfung in Frage kommen, schon seit langem ein Impfangebot unterbreiten. Zudem ist genug Impfstoffvorhanden und die Impfinfrastruktur breit aufgestellt“, sagten der Impfkoordinator des Landes, Daniel Stich, und der Staatssekretär im Sozialministerium, Fedor Ruhose.
    22. Feb. 2022
    Mainz. Die Opposition im Mainzer Landtag fordert die umgehende Schaffung einer zweiten medizinischen Fakultät in Rheinland-Pfalz. Angesichts des jahrzehntelangen Ärztemangels und der Altersstruktur der Ärzteschaft seien die Investitionen in einen neuen universitären Ausbildungsstandort zwingend notwendig. „Wenn wir ausreichend Mediziner ausbilden wollen, brauchen wir ausreichende Studienkapazitäten. Das geht nur mit einer zweiten Medizinischen Fakultät in Ergänzung zu Mainz“, erklärte der Leiter des Zukunftsfeldes Gesundheit und Europa der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch.
    21. Feb. 2022
    Mainz. Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Mit dem 16. Februar erfolgte jetzt eine fünfte Auszahlung, dieses Mal in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie wieder Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten, erläutert Gesundheitsminister Hoch. So werde die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle ausgeglichen.
    16. Feb. 2022
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung. Die Kreise und kreisfreien Städte weiten ihre stationären und mobilen Impfangebote entsprechend aus. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um. „Nach den bisherigen Erkenntnissen lässt bei bestimmten Personengruppen die Schutzwirkung der Impfung schneller nach. Das sind zugleich auch diejenigen Personen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer Infektion höher ist. Daher bieten wir diesen Menschen an, ihren Impfschutz mit einer zweiten Auffrischungsimpfung zu erneuern, damit sie auch weiterhin bestmöglich geschützt sind", erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
    15. Feb. 2022
    Personen, die als Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den dadurch entstandenen Verdienstausfall erhalten. Eine Entschädigung erhält jedoch nicht, wer durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung, eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermeiden können, unterstreicht der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.
    31. Jan. 2022
    Mainz. „Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Regelungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab 31. Januar grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, erklärt der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch. Ab sofort müsse man daher seine Kontaktdaten etwa in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert. Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) gilt bis zum 28. Februar. Darüber hinaus trat die neue Absonderungsverordnung in Kraft.
    24. Jan. 2022
    Damit Studierenden in der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Bafögs entstehen, hat die NRW-Landesregierung entschieden, die individualisierte Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22 erneut um ein Semester zu erhöhen. Pandemiebedingt war diese Regelung schon in den drei vorherigen Semestern zum Tragen gekommen. Die diesbezügliche Regelung für das laufende Wintersemester wird im Zuge einer Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in den nächsten Tagen in Kraft treten. Mit der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die landesseitigen Voraussetzungen dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert.
    21. Jan. 2022
    Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat en Ministerrat informiert, eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende des Wintersemesters 2021/2022 in den Bachelor/Master-Studiengängen der Hochschulen in Rheinland-Pfalz vornehmen zu wollen. Damit die Studentinnen und Studenten bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, soll das laufende Wintersemester als „Null-Semester“ gewertet werden. Bereits im Sommersemester 2020 und den darauffolgenden Semestern hatte der rheinland-pfälzische Landtag eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit für Studierende der Hochschulen in Rheinland-Pfalz beschlossen.
    19. Jan. 2022
    Düsseldorf. Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern fehlen jedes Jahr 1,23 Milliarden Euro Investitionsmittel für Substanzerhalt und Modernisierung bei Gebäuden und Anlagen. Die vom Land 2019 bereitgestellten 626 Millionen Euro deckten nur etwa ein Drittel des tatsächlichen Bedarfs von rund 1,85 Milliarden Euro, wie das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (Essen) und die hcb GmbH in ihrem neuen Investitionsbarometer NRW feststellen. „Die Krankenhäuser in NRW leben schon seit vielen Jahren auf Kosten der eigenen Substanz. Die nächste Landesregierung muss diesen Substanzverzehr in den Krankenhäusern zügig beenden. Dafür muss sie eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung dieser elementaren Daseinsvorsorge sicherstellen“, forderte der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Ingo Morell.
    18. Jan. 2022
    Mainz. Omikron hat sich als vorherrschende Variante durchgesetzt. Trotz milderem Verlauf bleibt das Virus ein hohes Risiko für die Menschen – vor allem für jene, die nicht geimpft sind. "Wir erwarten weiter stark steigende Fallzahlen und eine entsprechende Belastung in den Krankenhäusern, die ohnehin am Limit arbeiten. Ich bin sehr froh, dass schon heute neben dem Versorgungsaufschlag auch die erste Auszahlung der Ausgleichszahlungen erfolgen konnte. Diese Auszahlung in Höhe von rund 25.583.644,80 Euro umfasst insgesamt vier Wochen“, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.