• Länderpolitik

    07. Apr. 2021
    Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben. Das gilt auch für die Kreise Olpe, Wesel und den Rhein-Sieg-Kreis, in denen die Inzidenzwerte seit drei Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Bisher war dies die Voraussetzung, um die Notbremse durch die Landesregierung wieder aufzuheben.
    05. Apr. 2021
    „Die Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen hat an diesem Oster-wochenende deutlich Fahrt aufgenommen. Und die Akzeptanz und das Vertrauen in den Impfstoff AstraZeneca sind klar gestärkt worden.” Das sind für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die wichtigen Signale, die zum Ende der Vergabe von zusätzlichen Impfdosen für Menschen über 60 Jahre mit dem Impfstoff AstraZeneca vom heutigen Tage ausgehen. Am frühen Nachmittag des Ostersonntags hatte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass alle Impftermine vergeben seien. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein meldete am Abend, dass nur noch wenige Termine bis einschließlich Dienstagmorgen (6. April) um 7.00 Uhr in vereinzelten Impfzentren gebucht werden könnten. Damit sind aus dem zusätzlichen Impfangebot für Menschen ab 60 Jahren wegen des großen Interesses bereits einen Tag früher als geplant weitestgehend die Termine vergeben. Insgesamt wurden ab Samstag 369.658 Termine im Buchungssystem eingestellt.
    04. Apr. 2021
    Düsseldorf. Zur Beschleunigung der Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kurzfristig 450.000 zusätzliche Impfdosen mit AstraZeneca für Personen ab 60 Jahren zur Verfügung gestellt. Zum Start der Terminvergabe am heutigen Samstag (3. April 2021) konnten allein bis 17 Uhr bereits 213.180 Termine für Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca vergeben werden (100.063 im Landesteil Nordrhein und 113.117 im Landesteil Westfalen-Lippe).
    31. Mär. 2021
    Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Oster-Samstag einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Darin sind bereits die Impfdosen berücksichtigt, die der Bund dem Land für kommende Woche zugesagt hat. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland).
    31. Mär. 2021
    Mainz. „Die Krankenhäuser sind für die dritte Welle gut vorbereitet und ein Großteil der medizinischen Mitarbeiter der Krankenhäuser ist bereits zweifach geimpft – dennoch gilt es dringend, die Infektionsdynamik erheblich zu verlangsamen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gemeinsam mit Experten aus dem Krankenhauswesen. Die Entwicklung in den Krankenhäusern ist ernst: Aktuell haben die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser wieder einen kontinuierlichen Anstieg an COVID-19-Patienten zu verzeichnen.
    26. Mär. 2021
    Düsseldorf. Das Land stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung. Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge.
    25. Mär. 2021
    Das Gesundheitsministerium in NRW hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen!“
    24. Mär. 2021
    Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist Falschmeldungen über einen großen Lagerbestand von ungenutzten Impfdosen zurück. Richtig ist: Der aktuelle Impfstoffbestand im Auslieferungslager beläuft sich auf: 549.354 Impfdosen (91.559 Vials) des Impfstoffes des Firma BioNTech. Hiervon sind alleine am gestrigen Tag 39.000 Vials (234.000 Dosen) neu angeliefert worden. 142.360 Impfdosen (14.236 Vials) der Firma Moderna und 107.320 Impfdosen (10.732 Vials) der Firma AstraZeneca. „Bei den im Lager vorhandenen Impfdosen handelt es sich um Impfdosen, die für bereits vereinbarte Termine oder Zweitimpfungen zur Verfügung stehen müssen. Es werden keine Impfdosen grundlos „auf Halde behalten“, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
    17. Mär. 2021
    Düsseldorf. Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW hat heute Frau Prof. Christiane Woopen als Mitglied im Corona-Expertenrat der NRW-Landesregierung darüber berichtet, dass sie der Landesregierung bereits im April 2020 eine umfassende Teststrategie angeraten hat. Passiert sei in dieser Hinsicht jedoch nichts. Sie halte zudem nur einen Test pro Woche für deutlich zu wenig. Es folgte heftige Kritik der Opposition.
    16. Mär. 2021
    Unmittelbar nachdem die neue Bundes-Testverordnung mit den Anspruchs- und Abrechnungsgrundlagen für die kostenlosen Bürgertestungen veröffentlicht wurde, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die neue Coronateststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO) regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Diese können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien), die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, sein.