• Aktuelle Meldungen

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    15. Feb. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt (Az.: VI ZR 239/15). „Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“
    15. Feb. 2017
    Ein Thema mit hoher Bedeutung - nach seinem Interview im Deutschen Ärzteblatt und einem Bericht auf unserer Homepage Anfang Februar hat Michael Krakau das Mitte des Jahres drohende Entlassmanagement in den Kliniken auch in seinem aktuellen MBZ-Kommentar aufgegriffen: Wir beklagen völlig zu Recht seit vielen Jahren die immer weiter ausufernde Bürokratie in unserem klinischen Alltag. In den gut 500 Krankenhäusern in unserem Landesverband droht nun ein neuer, zusätzlicher bürokratischer Overkill, denn mit dem Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachversorgung von bundesweit über 19 Millionen Klinikpatienten im Jahr soll ab Mitte dieses Jahres ein aufwändiges, bundeseinheitlich standardisiertes Prozedere etabliert werden – das standardisierte Entlassmanagement. Dieses wird uns Ärztinnen und Ärzten wertvolle Zeit rauben, die wir zur Versorgung unserer Patienten benötigen. Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht an ganz anderen Stellen.
    09. Feb. 2017
    mhe. Es ist wahrlich keine neue Idee: Kassenärzte wollen mal wieder bei Notfällen in Kliniken kassieren. Der Gesetzgeber solle handeln, um mit einer Strafgebühr die Notaufnahmen zu entlasten, meint der Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Rainer Sauerwein. Mit dem Vorschlag, den Zugang zur Notfallambulanz in Krankenhäusern durch die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle zu erschweren, erntet die KV RLP harsche Kritik. „Der Vorschlag der KV RLP ist vollkommen inakzeptabel, weil er nicht auf die Ursachen eingeht, sondern lediglich darauf abzielt Patienten abzuschrecken“, empört sich die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner von der Partei die Linke. „Was sowohl den Kliniken, als auch den Patienten wirklich helfen würde, sind keine zusätzlichen Gebühren, sondern genügend Fachpersonal, wohnortnahe medizinische Einrichtungen und ein Anreiz für Ärzte sich auch auf dem Land niederzulassen.“
    08. Feb. 2017
    Ein Arzt wurde wegen Verweigerung acht OP-Berichte nachzuholen vom Berufsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500 € verurteilt. § 10 der Berufsordnung für Ärzte NRW lautet: „Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen.“ § 29 I Heilberufsgesetz NRW lautet: „Die Kammerangehörigen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ (Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster v. 25.11.2015 Az. 6t A 2679/13.T) Seiner Pflicht zur ausführlichen und sorgfältigen Dokumentation sei er nicht nachgekommen.
    07. Feb. 2017
    mhe. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr insgesamt 97 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt 496 Patienten haben sich in 2016 an den Schlichtungsausschuss gewandt, weil sie nach einer ärztlichen Behandlung einen Fehler vermuteten. „Unser Schlichtungsausschuss nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, anlässlich der Vorlage der neuen Bilanz. „Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr konstant. Insgesamt wurden durch den Schlichtungsausschuss 374 Sachentscheidungen getroffen. Bei rund 26 Prozent dieser Entscheidungen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler“, sagte Günther Matheis.
    06. Feb. 2017
    Ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit gehindert ist, seine Tätigkeit auszuüben, ist grundsätzlich nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen um an einem Personalgespräch teilzunehmen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil v. 2.11.2016 Az. 10 AZR 596/15). Der Kläger war bei der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt und wurde nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit befristet bis Ende Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt.
    02. Feb. 2017
    mhe. Der Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachversorgung von über 19 Millionen Klinikpatienten im Jahr soll ab Mitte dieses Jahres nach einem aufwändigen bundeseinheitlich standardisierten Prozedere erfolgen. Um für alle Patienten nahtlose Übergänge zwischen den Sektoren zu schaffen, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Standards festgelegt, die für alle Krankenhäuser verbindlich sein sollen. „Es wird uns die ohnehin zu knappe, wertvolle Zeit für unsere Patienten geraubt!“, betont Michael Krakau, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. Der Kölner Oberarzt betrachtet die neue Übergangsreglung, die im vorigen Oktober vom Bundesschiedsamt konkretisiert wurden, eher skeptisch: „Sie ist zu bürokratisch und praktisch nicht umsetzbar“, erklärt Michael Krakau in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes.
    01. Feb. 2017
    „Die Zahl der Fachärzte ist 2016 erneut gestiegen. Der Trend zeigt eindeutig aufwärts“, kommentiert Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) die aktuelle Statistik zu den Zahlen der Ärztinnen und Ärzte, die in Westfalen-Lippe erfolgreich ihre Facharztprüfung als Allgemeinmediziner, Allgemeininternist und Allgemeinchirurg abgelegt haben. Die „Generalisten“ unter den Fachärzten leisteten nicht nur einen wichtigen Beitrag, die wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch abseits der Ballungsräume in Kliniken und Praxen weiterhin zu gewährleisten, sondern fungierten auch oft als „Lotsen“ durch das Gesundheitswesen. „Die gemeinsamen Anstrengungen von Ärztekammer, Politik und den Akteuren in der Aus- und Weiterbildung, Anreize zu schaffen und junge Kolleginnen und Kollegen für diesen Bereich der ärztlichen Arbeit zu motivieren, zeigen Erfolg.“
    27. Jan. 2017
    Ob Hörsäle, Praktikumsräume, Studienlabore, digitales Lehren, Lernen und Prüfen: Um wichtige Impulse zur Verbesserung der Lehre zu setzen und Baumaßnahmen für ein zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld vornehmen zu können, erhalten sieben Universitäten in NRW in diesem Jahr insgesamt zusätzliche 40 Millionen Euro. Mit ihrem Sonderprogramm „Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre in der Medizin‟ investiert das Wissenschaftsministerium NRW in das Medizinstudium der Zukunft. „Unsere Investition in Ausstattung und Infrastruktur in der Lehre ermöglicht es, die hohe Qualität der Ausbildung unserer angehenden Ärztinnen und Ärzte in NRW weiterhin zu verbessern‟, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
    26. Jan. 2017
    mhe. Der Marburger Bund NRW-RLP lädt Ärztinnen und Ärzte am Montag, den 6. Februar ab 18 Uhr, zu einer Informationsveranstaltung in den Kemperhof Koblenz ein. „Kernthemen sind die aktuelle Tarifsituation für kommunale Krankenhäuser unter der besonderen Berücksichtigung der Arbeitsverhältnisse am Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und ein Bericht von der mündlichen Verhandlung über unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“, kündigt Edeltraud Lukas, Vorsitzende des MB-Bezirks Koblenz an. Ferner werde die Gestaltung der Arbeitszeit unter Geltung des TV-Ärzte/VKA erörtert. Zu der Veranstaltung im Konferenzzentrum im Großen Schwesternwohnheim an der Koblenzer Straße 115-155 sind selbstverständlich auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen. Kurze Anmeldung bei Frau Edeltraud Lukas unter Tel.: 0261/499-1508 erbeten.