• Aktuelle Meldungen

    Filtern nach:
    01. Mär. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe kritisiert die neuen Regelungen zur Versorgung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. „Ab April soll mit einer Abklärungsdiagnostik per ,Kurz-Check‘ entschieden werden, ob ein Patient in der Notaufnahme behandelt wird oder an den ärztlichen Notdienst der niedergelassenen Ärzte verwiesen wird“, erläutert Ärztekammer-Präsident Dr. Theodor Windhorst. „Dieses Vorgehen kann für Patienten wie für Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken gleichermaßen gefährlich werden. Assistenzärztinnen und -ärzte, die in den Krankenhaus-Notaufnahmen Dienst tun, arbeiten zwar nach Facharzt-Standard, haben aber den Status eines Facharztes noch nicht. Sie können die ,Abschiebe-Abklärung‘ deshalb nicht verantworten“, sieht Windhorst auch rechtliche Probleme auf Ärztinnen und Ärzte zukommen. Es geht auch nicht an, Menschen mit einem akuten Gesundheitsproblem von einer Stelle zur nächsten zu schicken. Wenn sich ein Patient an einen Arzt im Krankenhaus wendet, muss er behandelt werden, das gebieten Recht und auch Ethik“, wendet sich der Kammerpräsident dagegen, Patienten demnächst mit Hilfe einer sogenannten „Abklärungspauschale“ durch Ärzte verschiedenen Versorgungsangeboten zuordnen zu lassen.
    22. Feb. 2017
    Auf dem Deutschen Ärztetag in Freiburg wird im kommenden Mai auch die Novellierung der Weiterbildungsordnung auf der Tagesordnung stehen. Die WB-Novelle sieht u.a. einen grundlegenden Wandel vor: Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt sollen künftig nicht mehr nur strikte Zeiten in definierten Gebieten erbringen müssen, sondern vielmehr klar definierte Kompetenzen erwerben. Mit unserem Referenten Prof. Dr. med. Rüdiger Smektalla steht im Verlauf der nächsten Mitgliederversammlung des Marburger Bund-Bezirkes Bochum der Vorsitzende des Verwaltungsbezirks Bochum der Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Verfügung. Desweiteren wollen wir die aktuelle Situation bei der Notfallversorgung, dem Tarifeinheitsgesetz und dem Masterplan 2020 erörtern. Die nächste Bezirksversammlung findet statt am Dienstag, den 21. März 2017, im Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer, Konferenzraum 3, In der Schornau 23-25, 44892 Bochum, ab 18 Uhr.
    21. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Seit Jahrzehnten kommen alle nordrhein-westfälischen Landesregierungen ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die Kosten der Investitionen in den 360 Krankenhäusern aus dem Landesetat zu finanzieren, nicht nach. „Die jährliche Förderlücke zwischen den Investitionsfinanzierungen des Landes NRW und dem tatsächlichen Förderbedarf für Investitionen der Krankenhäuser beträgt derzeit eine Milliarde Euro“, erinnert Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz.
    „Kliniken werden dadurch veranlasst, ihre notwendigen Investitionen aus den Betriebserlösen zu finanzieren. So werden seit Jahrzehnten Gelder, die für die Behandlung der Patienten und die Bezahlung des Personals vorgesehen sind, zweckentfremdet. Dies ist allen an den Regierungen beteiligten Politikern auf Landes- und Bundesebene seit vielen Jahren bekannt, doch Politiker aller Parteien lassen die Krankenhäuser im Stich. Wiederholt haben wir als Ärztegewerkschaft auf diesen Missstand hingewiesen. Eine Bereitschaft der Landesregierungen, den Sanierungsstau aufzulösen, war nicht festzustellen.“
    20. Feb. 2017
    mhe. Vergleichsweise Geräuscharm und beachtlich schnell hat der Deutsche Bundestag in der vorigen Woche im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung alle Ärztinnen und Ärzte von den Sozialabgaben für eine Notarzttätigkeit befreit, sofern sie regelmäßig mindestens 15 Stunden in der Woche hauptberuflich als Ärztin oder Arzt beschäftigt sind. Diese neue Regelung gilt auch für die Ärzte, die im Hauptberuf als niedergelassene Ärzte tätig sind.
    16. Feb. 2017
    mhe. In der Zeit des Ärztemangels wäre die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern, MVZ und Praxen in NRW und RLP nicht denkbar, ohne die tägliche Arbeit tausender Ärztinnen und Ärzte, die aus anderen Staaten zugewandert sind. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland geboren sind und in NRW beschäftigt sind, hat sich in den vergangenen zehn Jahr mehr als verdoppelt, sie liegt heute bei über 16.000 alleine in NRW. Bei der Einwanderung steht jede einzelne ausländische Kollegin und jeder Kollege zumeist vor einem völlig unbekannten Gesundheitssystem. Der Marburger Bund NRW/RLP will ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit einer kostenlosen Seminarreihe hilfreiche Orientierung geben. Zum Auftakt bieten wir das Seminar „Arbeiten in Deutschland“ am Donnerstag, den 6. April ab zehn Uhr, in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund (Robert-Schimrigk-Straße 4-6) an. Anmeldungen sind unter info@marburger-bund.net erforderlich.
    15. Feb. 2017
    Ein Thema mit hoher Bedeutung - nach seinem Interview im Deutschen Ärzteblatt und einem Bericht auf unserer Homepage Anfang Februar hat Michael Krakau das Mitte des Jahres drohende Entlassmanagement in den Kliniken auch in seinem aktuellen MBZ-Kommentar aufgegriffen: Wir beklagen völlig zu Recht seit vielen Jahren die immer weiter ausufernde Bürokratie in unserem klinischen Alltag. In den gut 500 Krankenhäusern in unserem Landesverband droht nun ein neuer, zusätzlicher bürokratischer Overkill, denn mit dem Übergang von der stationären Versorgung zur ambulanten Nachversorgung von bundesweit über 19 Millionen Klinikpatienten im Jahr soll ab Mitte dieses Jahres ein aufwändiges, bundeseinheitlich standardisiertes Prozedere etabliert werden – das standardisierte Entlassmanagement. Dieses wird uns Ärztinnen und Ärzten wertvolle Zeit rauben, die wir zur Versorgung unserer Patienten benötigen. Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht an ganz anderen Stellen.
    15. Feb. 2017
    Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt (Az.: VI ZR 239/15). „Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, sagt Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“
    09. Feb. 2017
    mhe. Es ist wahrlich keine neue Idee: Kassenärzte wollen mal wieder bei Notfällen in Kliniken kassieren. Der Gesetzgeber solle handeln, um mit einer Strafgebühr die Notaufnahmen zu entlasten, meint der Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Rainer Sauerwein. Mit dem Vorschlag, den Zugang zur Notfallambulanz in Krankenhäusern durch die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle zu erschweren, erntet die KV RLP harsche Kritik. „Der Vorschlag der KV RLP ist vollkommen inakzeptabel, weil er nicht auf die Ursachen eingeht, sondern lediglich darauf abzielt Patienten abzuschrecken“, empört sich die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner von der Partei die Linke. „Was sowohl den Kliniken, als auch den Patienten wirklich helfen würde, sind keine zusätzlichen Gebühren, sondern genügend Fachpersonal, wohnortnahe medizinische Einrichtungen und ein Anreiz für Ärzte sich auch auf dem Land niederzulassen.“
    08. Feb. 2017
    Ein Arzt wurde wegen Verweigerung acht OP-Berichte nachzuholen vom Berufsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500 € verurteilt. § 10 der Berufsordnung für Ärzte NRW lautet: „Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen.“ § 29 I Heilberufsgesetz NRW lautet: „Die Kammerangehörigen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ (Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster v. 25.11.2015 Az. 6t A 2679/13.T) Seiner Pflicht zur ausführlichen und sorgfältigen Dokumentation sei er nicht nachgekommen.
    07. Feb. 2017
    mhe. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr insgesamt 97 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt 496 Patienten haben sich in 2016 an den Schlichtungsausschuss gewandt, weil sie nach einer ärztlichen Behandlung einen Fehler vermuteten. „Unser Schlichtungsausschuss nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, anlässlich der Vorlage der neuen Bilanz. „Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr konstant. Insgesamt wurden durch den Schlichtungsausschuss 374 Sachentscheidungen getroffen. Bei rund 26 Prozent dieser Entscheidungen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler“, sagte Günther Matheis.