• Aktuelle Meldungen

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    20. Jul 2020
    Koblenz (mhe). Das Oberlandesgericht Koblenz hat Mitte Juli entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) am 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes wirksam war (Az.: 10 U 1133/16). Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden. Das OLG bemerkte, dass sich die Verstöße „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des ehemaligen Geschäftsführers zögen. Statt der erhofften Nachzahlung seines Gehaltes muss der einstige MDK-Geschäftsführer Geld zurückzahlen und sein Diensthandy und -wagen herausgeben.
    16. Jul 2020
    Wenn Krankenkassen die Abrechnung von Krankenhäusern prüfen und die Prüfung nicht zu einer Beanstandung führt, müssen die Krankenkassen den Krankenhäusern eine Aufwandspauschale zahlen. Erstmals mit Urteil vom 1. Juni 2014 (Aktenzeichen B 1 KR 29/13 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das nicht für Prüfungen gilt, die lediglich die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung betreffen. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet. Die Krankenhäuser haben diese Art von Aufwandspauschalen somit zu Unrecht erlangt und müssen diese den Krankenkassen grundsätzlich wieder erstatten. Hinsichtlich der vor dem 1. Januar 2015 gezahlten Aufwandspauschalen können sich Krankenhäuser jedoch auf Vertrauensschutz berufen. Dies hat der 1. Senat heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/19 R). 
    16. Jul 2020
    Im Krankenhaus tätige Fachärztinnen und Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bekommen neun Monate mehr Zeit zum Einreichen ihrer Fortbildungsnachweise. Mit einem entsprechenden Beschluss passte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soeben in Berlin seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus an. Mit der Fristverschiebung reagiert der G-BA darauf, dass durch die Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine oder nur sehr wenige Fortbildungen stattfinden konnten.
    16. Jul 2020
    Köln (mhe). In Kürze wird in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer gegründet werden. Sie wird mit letztlich geschätzten über 180.000 Mitgliedern bundesweit eine der größten Berufskammern darstellen. Am 13. Juli wurde im „Gesetz- und Verordnungsblatt für NRW“ das „Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer NRW“ vom 30. Juni veröffentlicht. Binnen 40 Tagen muss nunmehr die Pflegekammer NRW errichtet werden.
    16. Jul 2020
    Mainz/Köln (mhe). Nachdem sich in Luxemburg innerhalb von sieben Tagen nachweislich mehr als 50 Bürger auf 100.000 Einwohner mit Corona-Viren infizierten, haben das Robert Koch Institut, das Auswärtige Amt und der Bundesgesundheitsministerium das gesamte Land am Dienstag (14. Juli) zum Risikogebiet erklärt. Damit gilt grundsätzlich für Rückkehrer aus Luxemburg eine 14-tägige Quarantänepflicht sowie eine Meldepflicht bei den örtlichen Gesundheitsämtern bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Zahlreiche Ausnahmen gelten jedoch bei dem so verfolgten Eindämmungsversuch des Corona-Virus - insbesondere für die Bürger aus dem benachbarten Rheinland-Pfalz. Betroffene Ärztinnen und Ärzten aus Rheinland-Pfalz sollten bei etwaig sich ergebenden arbeitsrechtlichen Fragen die Rechtsabteilung des Marburger Bundes NRW/RLP kontaktieren (0221/7200372).
    15. Jul 2020
    Köln. Die Corona-Pandemie beschränkt nach wie vor unsere Möglichkeiten, Präsenzveranstaltungen auch zu aktuellen Tarifthemen durchzuführen. Deshalb beginnen wir eine Reihe von Webinaren zu aktuellen Tariffragen. Die erste findet am morgigen Donnerstag statt. Es wird um die Übertragung der bisher im ersten Halbjahr nicht gewährten freien Wochenenden gehen. Seit Jahresbeginn besteht an kommunalen Kliniken der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat. Die im ersten Halbjahr nicht gewährten freien Wochenenden können auf das 2. Kalenderhalbjahr übertragen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Am Monatsende läuft erstmalig die Frist für den entsprechenden Antrag ab. Im Rahmen eines Webinars geben wir Hinweise zur Berechnung und zur Stellung dieses Antrags. Das Webinar findet am Donnerstag, den 16. Juli 2020 um 19:00 Uhr statt. Sichern Sie sich Ihre kostenfreie Teilnahme uns beantragen Sie den Zugangscode unter info@marburger-bund.net.
    13. Jul 2020
    Düsseldorf/Münster. Auf einem neuen Internetportal „Freiwilligenregister des Landes NRW“ können sich Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen – Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Medizinische Fachangestellte, aber auch Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe sowie Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen – auf freiwilliger Basis registrieren, um im Kampf gegen das Virus ihre Unterstützung zu bekunden. Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Freiwilligenregister durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe unter https://www.freiwilligenregister-nrw.de geführt.
    10. Jul 2020
    Düsseldorf. Die nordrheinische Ärzteschaft sieht Grippeschutzimpfungen in Apotheken, wie sie jetzt in einem Modellversuch von AOK Rheinland/Hamburg und dem Apothekerverband Nordrhein ab Herbst erprobt werden sollen, kritisch. „Nur Ärztinnen und Ärzte sind qualifiziert für die Impfanamnese, den Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in Düsseldorf.
    09. Jul 2020
    Münster (mhe). In der ersten Hälfte des Monats März waren gut 46.000 Mitglieder der Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Verwaltungsbezirkswahl 2020 aufgerufen. Im Gegensatz zur Kammerwahl handelt es sich dabei um eine Persönlichkeitswahl, bei die Wähler je nach der Größe ihres Bezirks bis zu 15 Stimmen abgeben konnten. Zu Beginn der Corona-Pandemie vertagte der Vorstand der ÄKWL die Auszählung. Nun liegt das Wahlergebnis vor.
    09. Jul 2020
    Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) befürwortet die Anfang Juli von der Bundesregierung verabschiedete „Nationale Demenzstrategie“, mit der die Regierung konkrete Ziele für eine demenzsensible Gesellschaft formuliert hat und damit ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein für Menschen mit Demenz sowie umfassende Beratungsangebote für Betroffene und deren Angehörige schaffen will. Ein wesentlicher Bereich ist dabei auch die gesundheitliche und pflegerische Versorgung, für die sich die ÄKWL schon seit vielen Jahren einsetzt. Kammerpräsident Dr. med. Hans-Albert Gehle fordert aber auch eine Verstetigung der jeweiligen Maßnahmen der Nationalen Demenzstrategie, von denen es 162 geben soll. „Punktuelle Maßnahmen, die nach einer gewissen Zeit wieder auslaufen, selbst wenn sie erfolgreich sind, bringen uns nicht weiter. Wir brauchen eine langfristige Finanzierung der Maßnahmen, um so verlässliche Versorgungsstrukturen für die Demenzkranken zu schaffen.“