Düsseldorf. Angesichts des massiven Protestes der Opposition, Ärzteschaft und der verfassungsrechtlichen Bedenken von Staatsrechtlern haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag am gestrigen Abend auf eine Neufassung des Pandemiegesetzes verständigt, dem alle demokratischen Fraktionen im Landtag NRW zustimmen können. Mit dem heute zur Abstimmung vorlegten Gesetzentwurf werden die von Sachverständigen geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Die ursprünglich vorgesehene Zwangsverpflichtung von Ärzten ist vom Tisch. Das Epidemie-Gesetz NRW ist zudem befristet und die Feststellung der epidemischen Lage trifft das Parlament, nicht der Gesundheitsminister. Dies entspricht inhaltlich unserer MB-Stellungnahme in der Anhörung im Landtag am Montag.