Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum evangelischen Arbeitsrecht. Die Richter entschieden in dem Fall einer konfessionslosen Berlinerin, dass kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. „Dies ist zwar nur ein erster Teilerfolg für Arbeitnehmer bei kirchlichen Arbeitgebern, aber er hat hohe Symbolkraft. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich kirchliche Arbeitgeber nicht mehr auf ihren längst überholten Privilegien des sogenannten Dritten Weges ausruhen können, sondern sich endlich ohne Einschränkungen dem weltlichen Arbeitsrecht stellen müssen“, kommentiert Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP.